Handelsregister · VR 30684

Chronologischer Auszug

Deutsches Pressemuseum im Ullsteinhaus e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsches Pressemuseum im Ullsteinhaus e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis
fünf Mitgliedern, darunter ein Vorsitzender und mindestens zwei stellvertretende Vorsitzende.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand oder einzelne seiner
Mitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.

b)
stellvertretender Vorsitzender:

1.
Dr. Nadolny, Sten, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorsitzender:
2.
Wettingfeld, Holger, *XX.XX.XXXX, Berlin
stellvertretender Vorsitzender:

3.
Zimmermann, Frank, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretender Vorsitzender:
4.
Zipser, Matthias, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 11.05.2011

Durch Vorstandsbeschluss vom 24.06.2011 ist die
Satzung geändert in § 6 (Vorstand).
a)
19.07.2011
Loest
b)
Satzung Bl.9-17
Beschluss Bl. 21
(22-30)
2b)
Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender:
1. Dr. Nadolny, Sten

Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender:
4. Zipser, Matthias

stellvertretender Vorsitzender:
5.
von Lucke, Albrecht, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretender Vorsitzender (Schriftführer):
6.
Rauchfuß, Lars, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
29.08.2014
Hanney
3b)
stellvertretender Vorsitzender(Schatzmeister):
7.
Lüers, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
02.02.2015
Hanney
4a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis
fünf Vorstandsmitgliedern, darunter ein Vorsitzender und
mindestens zwei stellvertretende Vorsitzende.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder von den Beschränkungen des §
181 BGB befreien.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2015 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) und § 6
(Vorstand) beschlossen.
a)
14.07.2015
Hanney
b)
Beschluss
Bl.75-77(Bl.78-86)
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2015
hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) beschlossen.
a)
10.12.2015
Hanney
b)
Beschluss
Bl.99,113,114
(Bl. 100-109)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.