Handelsregister · VR 30684
Chronologischer Auszug
Deutsches Pressemuseum im Ullsteinhaus e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Deutsches Pressemuseum im Ullsteinhaus e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis fünf Mitgliedern, darunter ein Vorsitzender und mindestens zwei stellvertretende Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. b) stellvertretender Vorsitzender: 1. Dr. Nadolny, Sten, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorsitzender: 2. Wettingfeld, Holger, *XX.XX.XXXX, Berlin stellvertretender Vorsitzender: 3. Zimmermann, Frank, *XX.XX.XXXX, Berlin stellvertretender Vorsitzender: 4. Zipser, Matthias, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 11.05.2011 Durch Vorstandsbeschluss vom 24.06.2011 ist die Satzung geändert in § 6 (Vorstand). | a) 19.07.2011 Loest b) Satzung Bl.9-17 Beschluss Bl. 21 (22-30) |
| 2 | b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: 1. Dr. Nadolny, Sten Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: 4. Zipser, Matthias stellvertretender Vorsitzender: 5. von Lucke, Albrecht, *XX.XX.XXXX, Berlin stellvertretender Vorsitzender (Schriftführer): 6. Rauchfuß, Lars, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 29.08.2014 Hanney | ||
| 3 | b) stellvertretender Vorsitzender(Schatzmeister): 7. Lüers, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 02.02.2015 Hanney | ||
| 4 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis fünf Vorstandsmitgliedern, darunter ein Vorsitzender und mindestens zwei stellvertretende Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) und § 6 (Vorstand) beschlossen. | a) 14.07.2015 Hanney b) Beschluss Bl.75-77(Bl.78-86) | |
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) beschlossen. | a) 10.12.2015 Hanney b) Beschluss Bl.99,113,114 (Bl. 100-109) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.