Handelsregister · VR 3866

Chronologischer Auszug

Deutsches Institut zur Weiterbildung für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.05.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsches Institut zur Weiterbildung Technischer
Assistentinnen und Assistenten in der Medizin
e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein und bei dessen
Verhinderung durch die beiden Stellvertreter gemeinsam.

b)
Vorsitzender:

1.
Briehl, Edith, *XX.XX.XXXX, Wuppertal

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Thoelen, Sybille, *XX.XX.XXXX, Berlin

Stellvertretender Vorsitzender:

3.
Steuler, Claudia, *XX.XX.XXXX, Köln
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 22.06.1967 mit
Neufassung vom 23.05.1981 und letzter Änderung vom 27.03.2004.
a)
09.11.2006
Beyer
b)
Satzung Bl. 124
ff.
Beschluss Bl.
145, 153-155,
162ff, 177ff,
182, 208, 216,
257-258, 8,
24-27 Bd. 2, 36,
53

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes
getreten.
2b)
Nicht mehr Vorsitzender:
1. Briehl, Edith

Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
2. Thoelen, Sybille

Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
3. Steuler, Claudia

Vorsitzender :
4.
Kachler, Marco, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretende Vorsitzende:
5.
Kath, Birgit, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretende Vorsitzende:
6.
Schmidt, Gertraud, *XX.XX.XXXX, Lemgo
a)
08.01.2009
Herrmann
3a)
Deutsches Institut zur Weiterbildung für Technologinnen/-en und Analytiker/-innen in der Medizin
e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom
Präsidenten allein vertreten. Die beiden Vizepräsidenten vertreten gemeinsam.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.08.2010
hat die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
24.11.2010
Müller
b)
Satzung Bl. 102
- 107 Band 2
Beschluss Bl.
94 Band 2
4a)
Deutsches Institut zur Weiterbildung für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin
e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.09.2012
hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz) beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 04.07.2015
hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) beschlossen.
a)
30.11.2015
Loest
b)
Beschluss
Bl. 117-121,
128-131/137-138
(139-144) Bd. 2
5b)
Änderung zu Nr. 4:
Präsident:
Prof. Dr. Kachler, Marco, *XX.XX.XXXX, Klagenfurt/Österreich

Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende:
5. Kath, Birgit

Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende:
6. Schmidt, Gertraud
Vizepräsidentin:
7.
Hartmann, Tina, *XX.XX.XXXX, Dortmund

Vizepräsidentin:
8.
Urban, Anke, *XX.XX.XXXX, Ludwigshafen
a)
19.12.2016
Röling
6b)
Nicht mehr Vizepräsidentin:
8. Urban, Anke

Vizepräsidentin:
9.
Jasper, Carola, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
20.09.2021
Berg
7b)
Änderung zu Nr. 9:
Der Nachname wurde berichtigt.
Vizepräsidentin:
Jaster, Carola, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
06.10.2021
Kalinowski
8a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten allein oder durch die
beiden Vizepräsidenten gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

b)
Besondere Vertreterin gem. § 30 BGB:
10.
Romppel, Janine, *XX.XX.XXXX, Planebruch

Aufgabenkreis: Besorgung aller Geschäfte der laufenden Verwaltung in der Mitglieder-, Kunden-, Seminar-, Finanz- und Personalverwaltung sowie die Vornahme arbeitsrechtlicher Maßnahmen einschließlich ordentlicher und außerordentlicher Kündigungen
sowie die Prozessvertretung in arbeitsgerichtlichen
Rechtsstreitigkeiten sowie Registergerichtssachen.
Die Vertretungsbefugnis ist insofern beschränkt,
dass keine Rechtsgeschäfte getätigt werden dürfen,
die den Verein mit einem Betrag von 6.000 EUR in
Einzelfall oder 3.000 EUR jährlich wiederkehrend verpflichten.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.12.2022
hat die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
24.03.2023
Pacholke
b)
Satzung Bl.
190-192R Bd. 2
Beschluss Bl.
185-187 Bd. 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.