Handelsregister · VR 1904

Registerinformationen

Deutsches Berufsbildungswerk Vermögensberatung (DBBV) · Amtsgericht Marburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Deutsches Berufsbildungswerk Vermögensberatung (DBBV)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Marburg an der Lahn

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1904
Gericht
Amtsgericht Marburg
Letzte Eintragung
14.07.2025
Abrufstand
26.01.2026
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Helge Lach

Köln

Vorstand

Aleksandar Mitov

Maintal

Vorstand

Timo Bürk

Langen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 30.03.1998 zuletzt geändert am 15.06.1999
  • Die Mitgliederversammlung vom 07.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand) und damit die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.10.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Aufgaben), 7 (Vorstand, bisher § 9) sowie 10 (Geschäftsführung) beschlossen. Hinsichtlich der §§ 8 (Mitgliederversammlung) und 9 (Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) wurde die Bezifferung geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) sowie 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen. Durch die Einfügung der neuen §§ 10 (Durchführung der Mitgliederversammlung) und 11 (Beschlussfassung außerhalb der Mitgliederversammlung (Umlaufverfahren)) wird die Nummerierung entsprechend geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 07.04.2025 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Vorstand) sowie 12 (Geschäftsführung) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 02.04.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Fall 3
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und den beiden Stellvertretern.
  • Der Vorsitzende vertritt den Verein alleine, die beiden Stellvertreter vertreten den Verein gemeinsam.
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Satzung Blatt 81 - 84 Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.