Erstellung von Kapitalmarktresearch, Durchführung von Unternehmensbewertungen, Beratung von Unternehmen und Emittenten bei Kapitalmarktthemen, Beratung und Implementierung von Researchdienstleistungen, Unterstützung bei Kapitalmarktkommunikation, soweit dem keine gesetzlichen Bestimmungen oder Einschränkungen entgegenstehen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Volker Sack
Göttingen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.12.2022
Die Hauptversammlung vom 30.05.2024 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Genehmigtes Kapital), § 5 (Zusammensetzung, Beschlussfassung, innere Ordnung des Vorstandes), § 10 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates), § 13 (Einberufung zur Hauptversammlung), § 14 (Teilnahmerecht an der Hauptversammlung) und § 15 (Vorsitz der Versammlungsleitung der Hauptversammlung) beschlossen.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, binnen fünf Jahren vom Tage dieser Eintragung an das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu einem Betrag von höchstens 25.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/I).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.