Der 1. Bundesvorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt, von den übrigen Vorstandsmitgliedern vertreten jeweils zwei gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ralf Colin
Ludwigsburg
Vorstand
Birgitta Zielbauer
Egelsbach
Vorstand
Claudia Mücksch
Solnhofen
Vorstand
Claudia Höpfl
München
Vorstand
Jonathan Fiegl
Roth
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05./06.01.1963 zuletzt geändert am 22. - 24.06.1990
Die Mitgliederversammlung vom 12.06.2010 hat die Änderung des § 10 Abs. 1 (Bundesvorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2012 hat die Änderung der §§ 4 a (Ordentliche Einzelmitgliedschaft), 4 b (Mitgliedschaft von Vereinen und Spielgruppen), 4 c (Außerordentliche Einzelmitgliedschaft), 4 d (Kooperative Mitgliedschaft), 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 8 (Bundesorgane), 10 (Bundesvorstand), 10 a (Erweiterter Vorstand) und 14 (Verbandsmitteilungen/Verbandszeitschrift) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07./08.07.2018 hat die Änderung der §§ 7 (Mitgliederbeitrag) und 8 (Bundesorgane) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.09.2020 mit Nachtrag vom 12.04.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 24 ff. So.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Erste Bundesvorsitzende (Präsident), der Zweite Bundesvorsitzende (Vizepräsident), der Geschäftsführer (Bundesgeschäftsführer), der Schatzmeister (Bundesschatzmeister), der Vorsitzende des Bundesmusikausschusses und der Jugendleiter (Bundesjugendleiter).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.