Deutscher Vovinam Viet Vo Dao Fachverband (DVVF) e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Frankfurt am Main
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 14535
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Letzte Eintragung
13.12.2024
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus: - dem/r Präsidenten/in - den 2 Vizepräsidenten/innen - dem Schatzmeister/in Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dietmar Werner Thom
München
Vorstand
Zehra Yeyin
Grasbrunn
Vorstand
Din Du Tran
Frankfurt am Main
Vorstand
Holger Hansel
Wildberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 28.03.2010.
Die Mitgliederversammlung vom 16.06.2012 hat die Änderung der Satzung im § 20 (Zusammensetzung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins), 3 (Gemeinnützigkeit), 5 (Mitgliedschaft in anderen Organisationen), 6 (Rechtsgrundlagen), 9 (Aufnahme), 10 (Ehrenmitglieder/Ehrenpräsidenten), 11 (Erlöschen der Mitgliedschaft), 16 (Organe), 17 (Zusammensetzung), 19 (Aufgaben der Delegiertenversammlung), 20 (Zusammensetzung), 21 (Rechte und Pflichten des Vorstands), 22 (Schiedsgerichtsbarkeit), 23 (Kassenprüfung und Revision), 24 (Verfahren bei Wahlen und Beschlussfassungen) und 27 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 8 (Mitgliedschaft) und 20 (Zusammensetzung) beschlossen.
Freitext
Fall 1
Satzung Bl. 18 - 28 SB.
Fall 2
Satzung Blatt 55-64 Sonderband
Fall 3
Satzung Blatt 85 ff. Sonderband
Fall 4
Satzung Blatt 101 ff. Sonderband
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Eintragung vom 04.12.2024 von Amts wegen berichtigt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.