Deutscher Verein für Vermessungswesen (DVW) Landesverein Mecklenburg/Vorpommern e.V. - Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement - · Amtsgericht Schwerin
Deutscher Verein für Vermessungswesen (DVW) Landesverein Mecklenburg/Vorpommern e.V. - Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement -
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Schwerin
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 331
Gericht
Amtsgericht Schwerin
Letzte Eintragung
10.02.2023
Abrufstand
04.04.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Die Mitgliederversammlung kann auch beschließen, dass eine Doppelspitze, bestehend aus zwei Vorsitzenden, gebildet wird.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Delgmann
Schwerin
Vorstand
Mirko Schwenn
Burg Stargard
Vorstand
Tim Moritz Wudtke
Neubrandenburg
Vorstand
Stefan Reiche
Rostock
Vorstand
Antje Adjinski
Hohen Pritz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 29.09.1990 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.04.2003 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 04.04.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 3 (Organisation und Mitgliedschaft) und § 5 (Vorstand, Beirat, Geschäftsführung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.06.2022 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Vereinszweck und Gemeinnützigkeit), 3 (Organisation und Mitgliedschaft), 5 (Vorstand, Beirat und Geschäftsführung) und 6 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.05.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.07.2008.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.