Handelsregister · VR 703075

Chronologischer Auszug

Deutscher Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene e.V., technisch-wissenschaftlicher Verein · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutscher Verein der qualifizierten Sachverständigen für
Trinkwasserhygiene e.V., technisch-wissenschaftlicher Verein

b)
Höpfingen
a)
Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der
stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der
Schriftführer. Jeder von ihnen ist einzeln
vertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften über 500,00
Euro oder bei Verträgen mit Verpflichtung zu
regelmäßigen Zahlungsleistungen vertreten zwei von
ihnen gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im
Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Vorsitzender:
Bürschgens, Arnd, Höpfingen, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Glause, Andreas, Jena, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Strehlow, Christian, Wandlitz, *XX.XX.XXXX
Schriftführerin:
Bürschgens, Alexandra, Höpfingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 14.09.2019 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 09.09.2020.
a)
26.01.2021
Wilhelm

b)
Satzung:
Sonderband I
Blatt 56 ff.
2b)
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Pagel, Martin, Mudau, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführerin:
Lampe, Melanie, Lübeck, *XX.XX.XXXX
Vertretungsbefugnis geändert bei
Schatzmeisterin:
Bürschgens, Alexandra, Höpfingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schatzmeister:
Strehlow, Christian, Wandlitz, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Glause, Andreas, Jena, *XX.XX.XXXX
a)
01.03.2023
Essert
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der
stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der
Schriftführer. Jeder von ihnen ist
einzelvertretungsberechtigt.
Bei Rechtsgeschäften über 2000,00 EUR oder bei
Verträgen mit Verpflichtung zu regelmäßigen
Zahlungsleistungen vertreten zwei von ihnen
gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im
Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.09.2022 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Mitgliedschaft), § 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und § 7 (Vorstand) beschlossen.
a)
02.05.2023
Essert

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 78 ff.
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.09.2023 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Vorstand) beschlossen.
a)
19.10.2023
Essert

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 124 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.