Handelsregister · VR 703075
Chronologischer Auszug
Deutscher Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene e.V., technisch-wissenschaftlicher Verein · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Deutscher Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene e.V., technisch-wissenschaftlicher Verein b) Höpfingen | a) Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Jeder von ihnen ist einzeln vertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften über 500,00 Euro oder bei Verträgen mit Verpflichtung zu regelmäßigen Zahlungsleistungen vertreten zwei von ihnen gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Vorsitzender: Bürschgens, Arnd, Höpfingen, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Glause, Andreas, Jena, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Strehlow, Christian, Wandlitz, *XX.XX.XXXX Schriftführerin: Bürschgens, Alexandra, Höpfingen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 14.09.2019 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 09.09.2020. | a) 26.01.2021 Wilhelm b) Satzung: Sonderband I Blatt 56 ff. |
| 2 | b) Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Pagel, Martin, Mudau, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführerin: Lampe, Melanie, Lübeck, *XX.XX.XXXX Vertretungsbefugnis geändert bei Schatzmeisterin: Bürschgens, Alexandra, Höpfingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schatzmeister: Strehlow, Christian, Wandlitz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Glause, Andreas, Jena, *XX.XX.XXXX | a) 01.03.2023 Essert | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften über 2000,00 EUR oder bei Verträgen mit Verpflichtung zu regelmäßigen Zahlungsleistungen vertreten zwei von ihnen gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.09.2022 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und § 7 (Vorstand) beschlossen. | a) 02.05.2023 Essert b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 78 ff. | |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.09.2023 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) beschlossen. | a) 19.10.2023 Essert b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 124 ff. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.