Handelsregister · VR 6952
Chronologischer Auszug
Deutscher Verbraucherschutzverein e.V. · Amtsgericht Potsdam
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Deutscher Verbraucherschutzverein e.V. b) Potsdam | a) Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Vorstandsvorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Die anderen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein jeweils zu zweit. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. b) Schatzmeister: 1. Blackert, Robert, *XX.XX.XXXX, Potsdam Vorsitzender: 2. Hoof, Karsten, *XX.XX.XXXX, Potsdam Stellvertretender Vorsitzender: 3. Steinhorst, Lars, *XX.XX.XXXX, Potsdam | a) eingetragener Verein Satzung vom: 22.01.2007; 05.03.2007 | a) 09.05.2007 Prager |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.04.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name), § 3 (Vereinszweck), § 5 (Eintritt der Mitglieder), § 6 (Kommunikation in Vereinsangelegenheiten), § 8 (Austritt der Mitglieder), § 17 (Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung), § 18 (Stimmvertretung in der Mitgliederversammlung), § 19 (Beschlussfassung) und § 21 (Rückstellungen zur Unterbindung von Verbraucherrechtsverstößen) beschlossen. Der § 23 (Übergangsregelungen zu den Änderungen vom 02.04.2009) ist neu angefügt. | a) 23.09.2009 Prager | ||
| 3 | b) Änderung zu Nr. 1: nunmehr: Stellvertretender Vorsitzender: Blackert, Robert, *XX.XX.XXXX, Wilhelmshorst Änderung zu Nr. 3: nunmehr: Vorsitzender: Dr. Steinhorst, Lars, *XX.XX.XXXX, Potsdam Nicht mehr Vorsitzender: 2. Hoof, Karsten Schatzmeister: 4. Nitz, Thomas, *XX.XX.XXXX, Mühlenbeck | a) 17.07.2010 Jaap | ||
| 4 | a) Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Vereinszweck), § 4 (Gemeinnützigkeit, Vermögensbindung), § § 13 (Vorstand) § 17 (Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung) beschlossen. § 24 wurde hinzugefügt. | a) 23.09.2015 Jaap | |
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Sitz etc.), § 3 (Zweck, redaktionell) § 5 (Eintritt der Mitglieder), § 6 (Kommunikation in Vereinsangelegenheiten), § 10 (Streichung der Mitgliedschaft), § 11 (Mitgliedsbeitrag etc.), § 13 (Vorstand) und die Hinzufügung § 25 beschlossen. | a) 11.04.2024 Jaap |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.