Handelsregister · VR 6952

Chronologischer Auszug

Deutscher Verbraucherschutzverein e.V. · Amtsgericht Potsdam

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 15.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutscher Verbraucherschutzverein e.V.

b)
Potsdam
a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Vorstandsvorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Die anderen Vorstandsmitglieder vertreten den
Verein jeweils zu zweit.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

b)
Schatzmeister:

1.
Blackert, Robert, *XX.XX.XXXX, Potsdam

Vorsitzender:

2.
Hoof, Karsten, *XX.XX.XXXX, Potsdam

Stellvertretender Vorsitzender:

3.
Steinhorst, Lars, *XX.XX.XXXX, Potsdam
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 22.01.2007; 05.03.2007
a)
09.05.2007
Prager
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.04.2009
hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name), § 3
(Vereinszweck), § 5 (Eintritt der Mitglieder), § 6
(Kommunikation in Vereinsangelegenheiten), §
8 (Austritt der Mitglieder), § 17 (Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung), § 18 (Stimmvertretung in der Mitgliederversammlung), § 19 (Beschlussfassung) und § 21 (Rückstellungen zur Unterbindung von Verbraucherrechtsverstößen) beschlossen.
Der § 23 (Übergangsregelungen zu den Änderungen vom 02.04.2009) ist neu angefügt.
a)
23.09.2009
Prager
3b)
Änderung zu Nr. 1:
nunmehr:
Stellvertretender Vorsitzender:
Blackert, Robert, *XX.XX.XXXX, Wilhelmshorst

Änderung zu Nr. 3:
nunmehr:
Vorsitzender:
Dr. Steinhorst, Lars, *XX.XX.XXXX, Potsdam
Nicht mehr Vorsitzender:
2. Hoof, Karsten

Schatzmeister:
4.
Nitz, Thomas, *XX.XX.XXXX, Mühlenbeck
a)
17.07.2010
Jaap
4a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich
durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.06.2015 hat
die Änderung der Satzung in § 3 (Vereinszweck),
§ 4 (Gemeinnützigkeit, Vermögensbindung), § §
13 (Vorstand) § 17 (Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung) beschlossen.
§ 24 wurde hinzugefügt.
a)
23.09.2015
Jaap
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2023 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Sitz etc.), § 3
(Zweck, redaktionell) § 5 (Eintritt der Mitglieder),
§ 6 (Kommunikation in Vereinsangelegenheiten),
§ 10 (Streichung der Mitgliedschaft), § 11 (Mitgliedsbeitrag etc.), § 13 (Vorstand) und die Hinzufügung § 25 beschlossen.
a)
11.04.2024
Jaap

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.