Handelsregister · VR 404

Registerinformationen

Deutscher Unterwasser- Club, Verein für Flossenschwimmen und Tauchsport sowie verwandte Gebiete e.V. · Amtsgericht Hamm

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Deutscher Unterwasser- Club, Verein für Flossenschwimmen und Tauchsport sowie verwandte Gebiete e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hamm

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 404
Gericht
Amtsgericht Hamm
Letzte Eintragung
29.08.2025
Abrufstand
24.03.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Stephan Scholz

Hamm

Vorstand

Reinhard Bartsch

Hamm

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 15.08.1962 zuletzt geändert am 11.02.2000
  • Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2005 hat die Änderung der Satzung in § 7 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2007 hat die Änderung der Satzung in § 7 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2016 hat die Änderung der Satzung in §§ 2, 3 a und 11 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlungen vom 28.04.2023 und 05.06.2024 haben die Änderungen der Satzung in §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Zweck und Gemeinnützigkeit), 3 (Mitgliedschaft), 6 (Vereinsorgane des DUC-Hamm), 7 (Mitgliederversammlung), 8 (Vorstand) und 12 (Schlussbestimmungen) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 08.10.1962 Tag der letzten Eintragung: 06.04.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.01.2005.
  • Satzung Bl. 219 ff.
  • satz.-änd. Beschluss Bl. 242, Satzung Bl. 246
  • satz.-änd. Beschluss Blatt 321, geänderte Satzung Blatt 325 ff.
  • satz.-änd. Beschlüsse Blatt 438 und 412, geänderte Satzung Blatt 421 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.