Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende, die je alleinvertretungsberechtigt sind. Bei Kreditaufnahmen von mehr als 5.000,00 DM ist die Zustimmung der ordentlichen Mitglieder erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Werner Bentkowski
Achern
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.06.1976
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.10.2014.
Tag der ersten Eintragung: 19.08.1976
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