Deutscher Schwerhörigenbund (DSB) Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten Mecklenburg-Vorpommern eV
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Neubrandenburg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 269
Gericht
Amtsgericht Neubrandenburg
Letzte Eintragung
20.11.2023
Abrufstand
06.10.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Knut Friedrich
Neubrandenburg
Vorstand
Astrid Wilke
Neubrandenburg
Vorstand
Jacqueline Prinz
Rostock
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 27.10.1990 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 09.09.2006 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 26.09.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck und Aufgabe) und § 16 (Auflösung des Vereins und Vermögensbindung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.05.2012 hat die Neufassungder Satzung insbesondere in § 11 (Landesvorstand) und § 13 (Amtsdauer des Landesvorstandes) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), § 7 (Die Mitgliederversammlung) und § 11 (Der Landesvorstand) beschlossen.
Der Vorstand hat mit Beschluss vom 03.02.2017 die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck und Aufgabe), § 3 (Selbstlosigkeit) und § 16 (Auflösung des Vereins und Vermögensbindung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2018 hat die Änderung der Satzung in § 5 (alt: Finanzierung, neu: Mitgliedsbeiträge) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 12.02.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.01.2009.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.