Handelsregister · VR 1296

Chronologischer Auszug

Deutscher Schützenbund e.V. - Fachverband für Sportschießen und Bogensport (DSB) · Amtsgericht Wiesbaden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutscher Schützenbund

b)
Wiesbaden
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Präsident, fünf Vizepräsidenten, dem
Bundesschatzmeister, dem Bundessportleiter und dem
Bundesjugendleiter.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die
Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.

b)
Präsident:
Ambacher, Josef, Starnberg, *XX.XX.XXXX
Vizepräsident:
Fischer, Heinz-Helmut, Edemissen-Wipshausen,
*XX.XX.XXXX
Vizepräsident:
Fähnle, Joachim, Heidenheim, *XX.XX.XXXX
Vizepräsident:
Keller, Hans, Magdeburg, *XX.XX.XXXX
Vizepräsident:
Kohlheim, Jürgen, Bonn, *XX.XX.XXXX
Vizepräsidentin:
Krämer, Ute, Rehlingen, *XX.XX.XXXX
Bundesschatzmeister:
Quast, Gerhard, Tornesch, *XX.XX.XXXX
Bundessportleiter:
Hütter, Heinz, Gladbeck, *XX.XX.XXXX
Bundesjugendleiter:
Eisenberg, Dirk, Erfurt, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 11.05.1952 zuletzt geändert am 04.05.1996
a)
28.05.2003
Aul

b)
Tag der ersten Eintragung:
02.09.1952
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 168-202
2a)
Deutscher Schützenbund e.V.
a)
Von Amts wegen berichtigt: Eintragung vom 28.05.2003,
Lfd. Nr. 1, Sp. 3 a) in:
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Präsident, fünf Vizepräsidenten, davon mindestens eine
Frau, dem Bundesschatzmeister, dem Bundessportleiter
und dem Bundesjugendleiter.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.05.2003 hat die Änderung der Rechtsordnung und die
Änderung der §§ 1 (Name und Sitz), 3 (Tätigkeitsgrundsätze und Gemeinnützigkeit), 4
(Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen), 11 (Organe, Rechtsorgange und ständige
Ausschüsse), 12 (Präsidium), 13 (Gesamtvorstand), 15 (Rechtsorgane), 16 (Sanktionen),
18 (Sportausschuss), 19 (Frauenausschuss), 22 (Bildungsausschuss), 23 (Daten und
Datenschutz) der Satzung beschlossen. Die bisherigen §§ 22 und 23 (jetzt §§ 24 und 25)
blieben unverändert, wurden neu beziffert.
a)
27.11.2003
Boos

b)
Satzung Blatt 283 ff d. A.
Beschluss Blatt 275 d. A.
Anmeldung Blatt 287 - 289 d. A.
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.05.1999 hat die Änderung des § 15 (Rechtsorgane) der
Satzung und die Änderung des § 5 (Zuständigkeit) und § 12 (Verfahren vor dem DBS-
Gericht 2. Instanz) der Rechtsordnung beschlossen.
a)
26.02.2004
Boos

b)
Anmeldung Bl. 294 - 297
Beschluss Bl. 311
Satzung Bl. 316-331
4b)
Nicht mehr
Vizepräsident:
Fähnle, Joachim, Heidenheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vizepräsident:
Otten, Johann, Sandbostel, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.04.2005 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3
(Tätigkeitsgrundsätze und Gemeinnützigkeit), 4 (Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen),
13 (Gesamtvorstand), 14 (Delegiertenversammlung), 15 (Rechtsorgange) und 16
(Sanktionen) beschlossen.
a)
27.01.2006
Boos

b)
Anmeldung Bl. 2 - 4 Bd. III
Beschluss Bl. 6 - 13, 79 - 88 Bd.
III
Satzung Bl. 43 - 58 Bd. III
5a)
Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung vom 29.04.2006 die Änderung der Satzung in
den §§ 3 Abs.2 Satz 2 ( Anlage 1 WADA-Liste) und 16 Abs. 2 ( Anlage 2 NADA-Code )
beschlossen.
a)
11.12.2006
Meckel

b)
Anmeldung Bl. 92 - 94
Beschluss Bl. 207
Satzung Bl. 265 - 280
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.04..2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3
(Tätigkeitsgrundsätze und Gemeinnützigkeit), 4 (Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen),
13 (Gesamtvorstand), 23 (Daten und Datenschutz) und 25 (Auflösung) beschlossen.
a)
27.09.2007
Meckel

b)
Anmeldung Bl. 286 ff. Bd. III
7a)
Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung vom 26.04.2008 die Änderung der Satzung in §
3 Abs. 2 Satz 2 (Anlage 1 WADA-Liste) und in der Sitzung vom 08.11.2008 die Änderung
der Satzung in § 16 Abs. 2 (Anlage 2 NADA-Code mit Anhang NADC 2009) beschlossen.
a)
25.02.2009
Rothe

b)
Anmeldung Bl. 2 - 4 Bd. IV d.A.
Beschluss Bl. 74, 87 - 94, 280,
301 - 416 Bd. IV d.A.
Satzung Bl. 1 - 147 Bd. V d.A.
8b)
Nicht mehr
Vizepräsidentin:
Krämer, Ute, Rehlingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vizepräsident:
Keller, Hans, Magdeburg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Bundessportleiter:
Hütter, Heinz, Gladbeck, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vizepräsidentin:
Kiermayer, Susanne, Kirchberg i. Wald, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vizepräsident:
Hamm, Gerd Albert Achim, Ferdinandshof, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Bundessportleiter:
Mückl, Max, Roding, *XX.XX.XXXX
a)
Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung vom 21.03.2009 die Änderung der Satzung
bezüglich Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 Satz 2 (Tätigkeitsgrundsätze und Gemeinnützigkeit)
beschlossen. Die Mitgliederversammlung hat in der Sitzung vom 02.05.2009 die
Änderungen der Satzung in §§ 3 (Tätigkeitsgrundsätze und Gemeinnützigkeit) bezüglich
Anlage 1, 9 (Pflichten der Mitglieder), 15 (Rechtsorgane), 16 (Sanktionen), und 17
(Schiedsgericht) beschlossen. Weiter wurde § 23 (Anti-Doping-Beauftragter und Anti-
Doping-Regelwerk) neu eingefügt und die bisherigen §§ 23-25 der Satzung um je eine
Ziffer verschoben.
a)
21.10.2009
Rothe

b)
Anmeldung Bl. 1 - 3 Sonderband
zur Anmeldung vom 05.10.2009
Beschluss Bl. 34 - 35, 99, 101
Sonderband
Satzungsänderungen Anlage 2
zum Protokoll
9b)
Nicht mehr
Bundesjugendleiter:
Eisenberg, Dirk, Erfurt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Bundesjugendleiter:
Locher, Josef, Großaitingen, *XX.XX.XXXX
a)
30.11.2009
Rothe

b)
Anmeldung Bl. 134 - 135
Sonderband
Beschluss Bl. 141 -144
Sonderband
10a)
Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung vom 20.03.2010 die neue Verbotsliste der
WADA (Stand: 01.01.2010) als gültiges Anti-Doping Regelwerk beschlossen. Die alten
Anlagen 1 und 2 der Satzung wurden durch die aktuellen Anlagen 1 (§ 3 Abs. 2 Satz 2),
Anlage 2 (§ 16 Ziffer 2) und Anlage 3 ( § 23 Ziffer 8) ersetzt.
a)
29.10.2010
Träder

b)
Anmeldung Bl. 1 2 Band II
Sonderband
Beschluss Bl. 54 ff. Band II
Sonderband
Satzung Bl. 120 - 163 Band II
Sonderband
11a)
Der Gesamtvorstand vom 13.11.2010 hat die Änderung der Satzung in § 16 Abs. 2 (Anlage
2 NADA-Code) beschlossen.
a)
21.03.2011
Träder

b)
Anmeldung Bl. 164 - 165 Band II
Sonderband
Beschluss Bl. 252 Band II
Sonderband
Satzung Bl. 353 - 386 Band II
Sonderband
12a)
Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung vom 19.03.2011 die neue Verbotsliste der
WADA (Stand: 01.01.2011) als gültiges Anti-Doping Regelwerk beschlossen. Die Anlage 1
der Satzung wurde durch die aktuelle Anlage 1 (§ 3 Abs. 2 Satz 2) ersetzt. Die §§ 3 Ziff. 2
Satz 2 und 16 Ziff. 2 wurden entsprechend geändert.
a)
30.06.2011
Träder

b)
Anmeldung Bl. 1 - 2 Band III
Sonderband
Beschluss Bl. 32 Band III
Sonderband
Satzung Bl. 71 - 106 Band III
Sonderband
13a)
Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung vom 17.03.2012 die neue Verbotsliste der
WADA (Stand: 01.01.2012) als gültiges Anti-Doping Regelwerk beschlossen. Die Anlage 1
der Satzung wurde durch die aktuelle Anlage 1 (§ 3 Abs. 2 Satz 2) ersetzt. § 3 Ziff. 2 Satz 2
wurde entsprechend geändert.
a)
17.07.2012
Träder

b)
Anmeldung Bl. 107 - 108 Band III
Sonderband
Beschluss Bl. 127 Band III
Sonderband
Satzung Bl. 173 - 208 Band III
Sonderband
14a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Präsidenten, dem 1. Vizepräsidenten als Stellvertreter
des Präsidenten und sieben weiteren Vizepräsidenten,
darunter mindestens eine Frau.

b)
Nicht mehr
Präsident:
Ambacher, Josef, Starnberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vizepräsidentin:
Kiermayer, Susanne, Kirchberg i. Wald, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Bundessportleiter:
Mückl, Max, Roding, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Bundesschatzmeister:
Quast, Gerhard, Tornesch, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Bundesjugendleiter:
Locher, Josef, Großaitingen, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Präsident:
Fischer, Heinz-Helmut, Edemissen-Wipshausen,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vizepräsident:
Kink, Wolfgang, München, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vizepräsident:
Furnier, Gerhard, Adelsried, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vizepräsident:
Lange, Hannelore, Fridingen an der Donau, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vizepräsident:
von Schönfels, Hans-Heinrich, Gebenhain-
Hochwaldhausen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vizepräsident:
Rinke, Stefan, Romrod, *XX.XX.XXXX
a)
Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung vom 16.03.2013 die neue Verbotsliste der
WADA (Stand: 01.01.2013) als gültiges Anti-Doping Regelwerk beschlossen. Die Anlage 1
der Satzung wurde durch die aktuelle Anlage 1 (künftig: § 3 Ziffer 3 Satz 2) ersetzt. § 3 Ziff.
3 Satz 2 wurde entsprechend geändert.

Die Delegiertenversammlung vom 27.04.2013 hat die Neufassung der Satzung,
insbesondere die Änderung in § 12 (Präsidium) beschlossen.
a)
05.12.2013
Träder

b)
Anmeldung Bl. 209 - 212 Band III
Sonderband
Beschluss Bl. 228, 302 - 305,
426 Band III Sonderband
Satzung Bl. 359 - 396 Band III
Sonderband
15a)
Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung vom 22.03.2014 die neue Verbotslisste der
WADA (Stand: 01.01.2014) als gültiges Anti-Doping Regelwerk beschlossen. Die Anlage 1
der Satzung wurde durch die aktuelle Anlage 1 (§ 3 Ziffer 3 Satz 2) ersetzt. § 3 Ziffer 3 Satz
2 wurde entsprechend geändert.
a)
21.08.2014
Mengwein

b)
Anmeldung Bl. 1 - 2 Band IV
Sonderband
Beschluss Bl. 30 Band IV
Sonderband
Satzung Bl. 83 - 120 Band IV
Sonderband
16a)
Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung vom 15.11.2014 die neue Verbotsliste der
WADA (Stand: 01.01.2015) als gültiges Anti-Doping Regelwerk beschlossen. Die Anlage 1
der Satzung wurde durch die aktuelle Anlage 1 ( 3 Ziffer 3 Satz 2) ersetzt. § 3 Ziffer 3
wurde entsprechend geändert. Des weiteren wurde die Änderung von § 16 Absatz 2
(Anlage 2 NADA-Code) beschlossen.
a)
19.02.2015
Mengwein

b)
Anmeldung Bl. 121 - 122 Band
IV Sonderband
Beschluss Bl. 251 Band IV
Sonderband
Satzung Bl. 289 - 332 Band IV
Sonderband
17a)
Die Delegiertenversammlung vom 02.05.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 12
(Präsidium), 13 (Gesamtvorstand), 18 (Sportausschüsse) und 22 (Bundesausschuss
Bildung) beschlossen. Des weiteren wurde eine Nominierungsordnung in die Satzung
aufgenommen.

Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung vom 14.11.2015 die neue Verbotsliste der
WADA (Stand: 01.01.2016) als gültiges Anti-Doping Regelwerk beschlossen. § 3 der
Satzung wurde entsprechend geändert.
a)
04.03.2016
Mengwein

b)
Anmeldung Bl. 1 - 3 Band V
Sonderband
Beschluss Bl. 23 - 32, 81 - 94
Band V Sonderband
Satzung Bl. 119 - 162 Band V
Sonderband
18a)
Deutscher Schützenbund e.V. - Fachverband für Sportschießen
und Bogensport (DSB)
a)
Geändert, nun:
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Präsidenten, dem 1. Vizepräsidenten als Stellvertreter
des Präsidenten und acht weiteren Vizepräsidenten,
darunter mindestens eine Frau.

b)
Nicht mehr
Präsident:
Fischer, Heinz-Helmut, Edemissen-Wipshausen,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vizepräsident:
Kohlheim, Jürgen, Bonn, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vizepräsident:
Lange, Hannelore, Fridingen an der Donau, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vizepräsident:
Otten, Johann, Sandbostel, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr Vizepräsident, nunmehr bestellt als
Präsident:
von Schönfels, Hans-Heinrich, Grebenhain-
Hochwaldhausen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr 1. Vizepräsident, nunmehr bestellt als
Vizepräsident:
Kink, Wolfgang, München, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vizepräsident:
Bathke, Lars, Seevetal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vizepräsident:
Wolpert, Walter, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vizepräsidentin:
Mittag, Susanne, Delmenhorst, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vizepräsident:
Prof. Dr. Stumpf, Marcus, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vizepräsident:
Ritzke, Wilfried, Celle, *XX.XX.XXXX
a)
Die Delegiertenversammlung vom 29.04.2017 hat die Neufassung der Satzung,
insbesondere die Änderung in § 1 Satz 1 (Name) und § 12 (Präsidium) beschlossen.

Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung vom 18.03.2017 die neue Verbotsliste der
WADA (Stand: 01.01.2017) als gültiges Anti-Doping Regelwerk beschlossen. Die Anlage 1
der Satzung wurde durch die aktuelle Anlage 1 (§ 3 Ziffer 3 Satz 2) ersetzt. § 3 Ziffer 3 Satz
2 der Satzung wurde entsprechend geändert.
a)
12.09.2017
Gorsler

b)
Anmeldung Blatt 1-4 Band VI
Sonderband
Beschluss Blatt 6-15, 22-27
Band VI Sonderband
Satzung Blatt 28-71 Band VI
Sonderband
19a)
Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung vom 17.03.2018 die neue Verbotsliste der
WADA (Stand: 01.01.2018) als gültiges Anti-Doping Regelwerk beschlossen. Die Anlage 1
der Satzung wurde durch die aktuelle Anlage 1 (§ 3 Ziffer 3 Satz 2) ersetzt. § 3 Ziffer 3
Satz 2 der Satzung wurde entsprechend geändert.
a)
24.08.2018
Träder

b)
Anmeldung Bl. 1 - 2 Sonderband
VII
Beschluss Bl. 117 Sonderband
VII
Satzung Bl. 276 - 449
Sonderband VII
20a)
Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung vom 16.03.2019 die neue Verbotsliste der
WADA (Stand: 01.01.2019) als gültiges Anti-Doping-Regelwerk beschlossen. Die Anlage 1
der Satzung wurde durch die aktuelle Anlage 1 (§ 3 Ziffer 3 Satz 2) ersetzt. Die §§ 3 Ziffer 3
Satz 2 und 16 Ziffer 2 der Satzung wurden entsprechend geändert.

Die Delegiertenversammlung vom 27.04.2019 hat die Änderung in den §§ 3
(Tätigkeitsgrundsätze und Gemeinnützigkeit), 4 (Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen),
12 (Präsidium), 13 (Gesamtvorstand), 15 (Rechtsorgane), 17 (Schiedsgericht), 18
(Sportausschuss) und 24 (Daten und Datenschutz) der Satzung, die Änderung in den §§ 1
(Zweck), 2 (Verfahrensgrundsätze), 3 (Zuständigkeit) sowie Bemerkung der
Nominierungsordnung und die Änderung in den §§ 4 (Rechtsorgane) und 5 (Zuständigkeit)
der Rechtsordnung beschlossen. Des Weiteren wurde eine Datenschutzordnung in die
Satzung aufgenommen.
a)
29.10.2019
Happel

b)
Anmeldung Bl. 1 - 3, 393 - 395
Sonderband VIII
Beschluss Bl. 27 - 36, 92, 179 -
203 Sonderband VIII
Satzung Bl. 396 - 440
Sonderband VIII
21a)
Durch Beschluss des Gesamtvorstandes im schriftlichen Umlaufverfahren vom 08.04.2020
wurde die neue Verbotsliste der WADA (Stand: 01.01.2020) als gültiges Anti-Doping-
Regelwerk beschlossen. Die Anlage 1 der Satzung wurde durch die aktuelle Anlage 1 (§ 3
Ziffer 3 Satz 2) ersetzt. § 3 Ziffer 3 Satz 2 wurde ensprechend geändert.
a)
16.06.2020
Heinrich

b)
Anmeldung, Beschluss und
Satzung als elektronische
Dokumente vorhanden und
freigegeben.
Fall 24
22b)
Nicht mehr
Vizepräsident:
Kink, Wolfgang, München, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vizepräsidentin:
Mittag, Susanne, Delmenhorst, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vizepräsidentin:
Benner-Bittihn, Evi, Furth im Wald, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vizepräsident:
Vierlbeck, Dieter, München, *XX.XX.XXXX
a)
Durch Beschluss des Gesamtvorstandes im schriftlichen Umlaufverfahren vom 01.05.2021
wurde die aktuelle Version des NADA-Codes und die neue Verbotsliste der WADA (Stand:
01.01.2021) als gültiges Anti-Doping-Regelwerk beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 der
Satzung wurden durch die aktuellen Anlagen 1 und 2 (§ 3 Ziffer 3 Satz 2,3) ersetzt. Die
Anlage 3 entfällt. Die §§ 3 Ziffer 3 Satz 2,3 und 16 Ziffer 2 der Satzung wurden
entsprechend geändert. Der § 23 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.
a)
27.08.2021
Heinrich

b)
Anmeldung, Beschluss und
Satzung als elektronische
Dokumente vorhanden und
freigegeben.
Fall 25
23a)
Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung vom 12.03.2022 die neue Verbotsliste der
WADA (Stand: 01.01.2022) als gültiges Anti-Doping Regelwerk beschlossen. Die Anlage 1
der Satzung wurde durch die aktuelle Anlage 1 (§ 3 Ziffer 3 Satz 2) ersetzt. § 3 Ziffer 3
Satz 2 der Satzung wurde entsprechend geändert.
a)
30.11.2022
Heinrich
b)
Anmeldung, Protokoll und
Satzung als elektronische
Dokumente vorhanden und
freigegeben.
Fall 26
24a)
Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung vom 11.03.2023 die neue Verbotsliste der
WADA (Stand: 01.01.2023) als gültiges Anti-Doping Regelwerk beschlossen. Die Anlage 1
der Satzung wurde durch die aktuelle Anlage 1 (§ 3 Ziffer 3 Satz 2) ersetzt. § 3 Ziffer 3
Satz 2 der Satzung wurde entsprechend geändert.

Die Delegiertenversammlung vom 29.04.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3
(Tätigkeitsgrundsätze und Gemeinnützigkeit), 4 (Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen)
und 14 (Delegiertenversammlung) beschlossen.
a)
05.01.2024
Lang

b)
Anmeldung, Protokoll und
Satzung als elektronische
Dokumente vorhanden und
freigegeben.
Fall 27
25a)
Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung vom 09.03.2024 die neue Verbotsliste der
WADA (Stand: 01.01.2024) als gültiges Anti-Doping Regelwerk beschlossen. Die Anlage 1
der Satzung wurde durch die aktuelle Anlage 1 (§ 3 Ziffer 3 Satz 2) ersetzt. § 3 Ziffer 3
Satz 2 der Satzung wurde entsprechend geändert.
a)
21.10.2024
Lang

b)
Anmeldung, Beschluss und
Satzung als elektronische
Dokumente vorhanden und
freigegeben.
Fall 28

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.