Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.05.1948 zuletzt geändert am 13.03.1999
Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2004 hat die Änderung der Artikel 6 (Organisatorische Gliederung des DMV), 9 ( Präsidium), 10 (Länderbeirat) und 16 (Rechnungswesen) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2008 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 6 (Organisatorische Gliederung des DMV), 7 (Organe), 8 (Hauptversammlung), 9 (Präsidium), 10 (Exekutivrat), 11 (Länderbeirat), 12 (Ehrenrat), 13 (Wahlzeit), 15 (Ämter), 17 (Rechnungswesen) und 18 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2010 hat die Änderung der Satzung in dem Artikel 3 (Beginn der Mitgliedschaft), Artikel 14 (Motorsportjugend) und Artikel 15 (Ämter) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.01.2011 hat die Änderung der Satzung in den §§ 8 (Hauptversammlung) und 15 (Ämter) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.02.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 11 (Einberufung, Tagesordnung und Protokoll der Mitgliederversammlung), 13 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) und der Präambel sowie die Einfügung von 27 (Datenschutz im Verein) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.08.1949 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzungsänderung Blatt 360 d. A.
Satzungsänderung Blatt 433-435 d.A.
Satzungsänderung Blatt 488, 500 - 505 Band IV
Fall 6
Beschluss Blatt 513-516 Sonderband
Fall 7
Beschluss Blatt 528-532 Sonderband
Satzung Blatt 547 ff. Sonderband
Fall 8
Satzung Blatt 567-574 Band IV
Fall 9
Satzung Blatt 606-612 Sonderband
Fall 10
Fall 11
Der vertretungsberechtigte Vorstand (geschäftsführendes Präsidium) besteht aus - dem Präsidenten, - dem Vizepräsidenten (stellv. Präsident), - dem Vizepräsidenten für Finanzen und Verwaltung, - dem Vizepräsidenten Motorradsport und - dem Vizepräsidenten Automobilsport. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Fall 12
Satzung Blatt 659 ff. Sonderband
Fall 13
Fall 14
Fall 15
Fall 16
Fall 17
aktuelle Satzung Blatt 759 - 770 d.A. (Band V)
Fall 18
Fall 19
Satzung Blatt 792-813
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.