Handelsregister · VR 100073

Chronologischer Auszug

Deutscher Mieterbund Mieterverein Wolfsburg und Umgebung e. V. · Amtsgericht Braunschweig

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutscher Mieterbund Mieterverein Wolfsburg und Umgebung

b)
Wolfsburg
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende. Sie sind
alleinvertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzende:
Fredrich, Susanne, Danndorf, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Schünemann, Maritta, Danndorf, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 11.08.1950
zuletzt geändert am 16.03.1974
a)
26.01.2006
Ryschka

b)
Satzung Blatt 103 der Akten

Tag der ersten Eintragung:
11.11.1950
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
26.01.2006.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2019 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Mitgliedschaft), § 4 (Aufnahme, Austritt, Ausschluss), § 5 (Rechte und Pflichten der
Mitglieder), § 6 (Beitrag und Beitragszahlung) sowie § 8 (Der Vorstand) beschlossen.
a)
16.03.2020
Specht

b)
Fall 2
Satzung Blatt 44 ff. (Band II) der
Akten
3a)
Rechtsformzusatz (e. V.) von Amts wegen hinzugesetzt:
Deutscher Mieterbund Mieterverein Wolfsburg und Umgebung e.
V.
a)
Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere
Liquidatoren bestellt, vertreten diese den Verein
gemeinsam.

b)
Nunmehr
Liquidator:
Fredrich, Susanne, Danndorf, *XX.XX.XXXX

Nunmehr
Liquidator:
Schünemann, Maritta, Danndorf, *XX.XX.XXXX
b)
Der Verein ist aufgelöst.
a)
29.12.2023
Fahldieck

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.