Handelsregister · VR 50167 früher Amtsgericht Blomberg

Registerinformationen

Deutscher Kinderschutzbund e.V. Ortsverband Blomberg · Amtsgericht Lemgo

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Deutscher Kinderschutzbund e.V. Ortsverband Blomberg
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Blomberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 50167 früher Amtsgericht Blomberg
Gericht
Amtsgericht Lemgo
Letzte Eintragung
23.12.2021
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Meike-Kristin Biere

Oerlinghausen

Vorstand

Roland Holst

Blomberg

Vorstand

Iris Schulze

Blomberg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 17.07.1972 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Blomberg VR 167) getreten. Freigegeben am 21.04.2009.
  • Daten zur Satzung nach fehlerhafter Übernahme in das elektronische Vereinsregister von Amts wegen berichtigt.
  • Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt. Satzung Bl. 104-110 d.A.
  • Satzung Bl. 157-161 d.A
  • Berichtigung der Schreibweise des Namens des Vereins mit Zusatz e. V. von Amts wegen eingetragen

Satzung

  • Satzung vom 02.03.1972 zuletzt geändert am 17.4.1985.
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.10.2017 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Ergänzung des Zwecks des Vereins) und 9 (Verkleinerung des Vorstandes) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.08.2021 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertetungsbefugnis beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 07.12.2021 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit - bei Auflösung des Vereins Verwendung des Vermögens nur mit Zustimmung des Finanzamtes),§ 6 (Beendigung der Mitgliedschaft - über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand) und § 8 (Mitgliederversammlung - geänderte Voraussetzungen eines Minderheitenbegehrens zur außerordentlichen Einberufung) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.