Handelsregister · VR 5503

Chronologischer Auszug

Deutscher Kinder- & Jugendfonds e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutscher Kinder- & Jugendfonds e.V.

b)
Zeuthen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei
Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Vorsitzender:

1.
Sambill, Steffen, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorsitzender:

2.
Witt, Sebastian, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 01.01.2004
zuletzt geändert durch Beschluss vom 16.04.2005
a)
13.11.2006
Kiewald
b)
Tag der ersten Eintragung:
21.04.2004

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Königs
Wusterhausen,
VR 751 getreten.
2a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei
Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst
und als Vertreter Dritter abzuschließen.
a)
19.11.2012
Jaap
3a)
28.01.2013
Bräuer
b)
Aufgrund des
Gesetzes zur
Neuordnung von
Land-, Amtsund Arbeitsgerichtsbezirken
und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist
die Zuständigkeit
auf das Amtsgericht Cottbus
übergegangen.
Vormals Amtsgericht Potsdam,
VR 4446 P. Hier
von Amts wegen unter neuer
Registernummer
eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.