Handelsregister · VR 12239 früher Amtsgericht Gladbeck

Chronologischer Auszug

Deutscher Karate Verband e.V. · Amtsgericht Gelsenkirchen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutscher Karate Verband

b)
Gladbeck
a)
Jedes Präsidiumsmitglied ist allein vertretungsberechtigt
und befugt, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung
vom § 181 BGB). Bei Geschäften mit einem
Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als
50.000,00 DM ist die Zustimmung eines zweiten
Prasidiumsmitglieds erforderlich. Bei Geschäften mit
einem Verpflichtungsumfang von mehr als 100.000,00
DM ist die Zustimmung durch das erweiterte Präsidium
erforderlich.

b)
Vorstand:
Hantzsche, Roland, Stuttgart
Vorstand:
Heckhuis, UIrich, Rheine
Vorstand:
Weigert, Wolfgang, Donaustauf
Vorstand:
Bogdan, Egbert, Hamburg
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 17.06.1980 zuletzt geändert am 29.10.2005
a)
09.03.2009
Stobbe

b)
Tag der ersten Eintragung:
20.01.1989

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 239 AG
Gladbeck getreten.

Freigegeben am 09.03.2009.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.10.2007 hat die Änderung der Satzung in § 9 Abs. 11
(Rechte und Pflichten der Mitglieder) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.10.2008 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 3, 5,
6(Karate), 13 Abs. 10 (Durchführung der Bundesversammlung, 18 Abs. 1
(Zusammensetzung des erweiterten Präsidiums, 22 Abs. 2 (Die Karate-Jugend) und 23
(Aufgaben des Bundesjugendtag) und 36 (Abstimmung und Wahlen) beschlossen.
a)
28.07.2009
Kirsch
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.10.2009 hat die Änderung der Satzung in §§ 6 Abs. 4
u. 5 (Organisation), 7 Abs. 2 (Mitglieder), 8 Abs. 5 u. 6 (Beginn und Ende der
Mitgliedschaft), 29 D (Zuständigkeit, Befugnisse und Verfahren des Schiedsgerichtes und
die Neufassung in § 15 Abs. 6 (Zusammensetzung des Präsidiums) beschlossen.
a)
30.03.2010
Nießen
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.11.2010 hat die Änderung der Satzung in § 17 Abs. 8
(Durchführung von Präsidiumssitzungen) beschlossen.
a)
14.06.2011
Nießen
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2011 hat die Änderung der Satzung in §§ 5
(Rechtsgrundlagen), 8 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), 21 (Durchführung von
Sitzungen der ReferentenInnen), 29 (Zuständigkeit, Befugnisse und Verfahren des
Schiedsgerichtes) und § 34 (Rechnungsprüfer) beschlossen.
a)
03.05.2012
Kirsch
6a)
Jedes Präsidiumsmitglied ist allein vertretungsberechtigt
und befugt, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen. Bei
Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall
von mehr als 25.000,00 EUR ist die Zustimmung eines
zweiten Prasidiumsmitgliedes erforderlich. Bei
Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall
von mehr als 50.000,00 EUR ist die Zustimmung durch
das geschäftsführende Präsidium erforderlich.

b)
Nicht mehr
Vorstand:
Hantzsche, Roland, Düsseldorf
Gewählt als
Vorstand:
Neumann, Falk, Sondershausen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.11.2012 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name,
Sitz), 2 (Zweck des Verbandes), und § 15 (Zusammensetzung des Präsidiums)
beschlossen.
a)
10.09.2013
Kirsch
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2013 hat die Änderung der Satzung in § 17
(Beschlussfassung des Präsidiums im elektronischen Verfahren) und § 37 (Datenschutz)
beschlossen.
a)
13.05.2015
Kirsch
8a)
Jedes Präsidiumsmitglied ist allein vertretungsberechtigt.
Bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im
Einzelfall von mehr als 25.000,00 EUR ist die
Zustimmung eines zweiten Prasidiumsmitgliedes
erforderlich. Bei Geschäften mit einem
Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als
50.000,00 EUR ist die Zustimmung durch das
geschäftsführende Präsidium erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2014 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck
des Verbandes), 4 (Karate), 5 (Rechtsgrundlagen), 6 (Organisation), 7 (Mitglieder und
Beginn der Mitgliedschaft), 8 (Ende der Mitgliedschaft), 9 (Rechte und Pflichten der
Mitglieder), 11 (Aufgaben der Bundesversammlung), 12 (Die Zusammensetzung der
Bundesversammlung), 13 (Durchführung der Bundesversammlung), 14 (Aufgaben des
Präsidiums), 15 (Zusammensetzung des Präsidiums), 17 (Durchführung von
Präsidiumssitzungen), 18 (Zusammensetzung des erweiterten Präsidiums), 19
(Durchführung von Sitzungen des erweiterten Präsidiums), 30 (Haushalts- und
Wirtschaftsprüfung), 31 (Geschäftsjahr), 32 (Rechnungsprüfer) und 34 (Abstimmung und
Wahlen) unter teilweiser Neunumerierung und insgesamt die vollständige Neufassung der
Satzung beschlossen.
a)
18.06.2015
Kirsch
9a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2015 hat die Änderung der Satzung in §§ 3
(Zweckerreichung), 30 (Haushalts- und Wirtschaftsführung) und § 32 (Rechnungsprüfer)
beschlossen.
a)
04.03.2016
Kirsch
10a)
Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt:
Deutscher Karate Verband e.V.
a)
29.11.2016
Malkoc
11b)
Nicht mehr
Vorstand:
Heckhuis, UIrich, Rheine
Nicht mehr
Vorstand:
Bogdan, Egbert, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Löwe, Alexander, Blankenburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Kaireit, Horst, Geestland, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Beginn
und Ende der Mitgliedschaft), § 14 (Aufgaben des Präsidiums), § 15 (Zusammensetzung
des Präsidiums), § 18 (Zusammensetzung des erweiterten Präsidiums), § 21
(Durchführung von Sitzungen der ReferentenInnen) und in § 29 (Zuständigkeit, Befugnisse
und Verfahren des Schiedsgerichtes) beschlossen.
a)
20.06.2017
Kirsch
12a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.11.2017 hat die Änderung der Satzung in § 13
(Durchführung der Bundesversammlung) und § 29 (Zuständigkeit, Befugnisse und
Verfahren der Schlichtungsstelle) beschlossen.
a)
18.04.2018
Kirsch
13b)
Nicht mehr
Vorstand:
Löwe, Alexander, Blankenburg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Kaireit, Horst, Geestland, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Hagge, Wolfgang, Neumünster, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Wenzel, Rainer, Langenau, *XX.XX.XXXX
a)
30.04.2019
Schauerte
14b)
Nicht mehr
Vorstand:
Wenzel, Rainer, Langenau, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Neumann, Falk, Sondershausen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Weigert, Wolfgang, Donaustauf, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Schmidt-Eckhardt, Reinhard, Rosbach, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Brachwitz, Kathrin, Berlin, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Brachmann, Ralf, Idstein, *XX.XX.XXXX
a)
27.01.2023
Kirsch
15b)
Nicht mehr
Vorstand:
Hagge, Wolfgang, Neumünster, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Weichert, Gunar, Mayen, *XX.XX.XXXX
Kein
Vorstand:
Brachmann, Ralf, Idstein, *XX.XX.XXXX
a)
23.02.2024
Kirsch

b)
Rötung Ralf Brachmann erfolgte
aufgrund rechtskräfigen Urteil
des Landgerichts Essen vom
20.11.2023 (Az. 5 O 242/22)
durch Feststellung einer
unwirksamen Wahl
16b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schmidt-Eckhardt, Reinhard, Rosbach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Weichert, Gunar, Mayen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Schmidt-Eckerthardt, Reinhard
Gewählt als
Vorstand:
Wenzel, Rainer, Langenau, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Weigert, Wolfgang, Donaustauf, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
des Verbandes), § 7 (Mitglieder), § 9 (Rechte und Pflichten der MitgliederI), § 13
(Durchführung der Bundesversammlung), § 15 (Zusammensetzung des Präsidiums), § 29
(Zuständigkeit, Befugnisse und Verfahren des Schiedsgerichtes), § 34 (Abstimmung und
Wahlen) beschlossen.
a)
13.06.2024
Kirsch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.