Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende und der Stellvertreter sind jeweils allein vertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Alexander Schulz-Heyn
Berlin
274
Robert Strzebkowski
Berlin
274
Corinna Poeszus
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.