Handelsregister · VR 2371

Chronologischer Auszug

Deutscher Hockey-Bund e.V. · Amtsgericht Mönchengladbach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutscher Hockey Bund

b)
Mönchengladbach
a)
Der Vorstand ist verpflichtet, bei Verträgen die wegen
ihres Umfanges oder wegen der Planungsansätze von
besonderer Bedeutung sind, zu Anstellungsverträgen
und zu Grundstücksverträgen die Einwilligung des
Präsidiums einzuholen. Der geschäftsführende Vorstand
besteht aus dem Generalsekretär als Vorsitzendem, dem
Sportdirektor als stellvertretendem Vorsitzenden, dem
Jugendsekretär und dem Vorstand Kommunikation und
Marketing. Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende
allein oder der stellvertretende Vorsitzende, der
Jugendsekretär und der Vorstand Kommunikation und
Marketing gemeinsam.

b)
Vorstand:
Steckelbruch, Harald, Hürth, *XX.XX.XXXX
Vorsitzende:
Schmitz, Ursula - gen. Uschi -, geb. Keimer, Köln,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Sportdirektor als stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Nordmann, Lutz, Hürth, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Sportdirektor als stellvertretender Vorsitzender:
Dufft, Karsten, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Bartel, Torsten, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 10./11. Dezember 1949 errichtet und mehrmals, zuletzt am
19.05.2001 geändert.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.05.2005 ist die Satzung geändert in
§§ 1, 14 Abs. 2, 20 Abs. 1, 22 Abs. 2, 23 Abs. 2, 3, 24 und 27 sowie ein neuer § 23a
"Spielordnungsausschuss" in die Satzung eingefügt.
Der Sitz ist von Hürth (Amtsgericht Brühl 77 VR 614) nach hier verlegt.
a)
30.11.2005
Markath
2a)
Der Vorstand ist verpflichtet, bei Verträgen die wegen
ihres Umfanges oder wegen der Planungsansätze von
besonderer Bedeutung sind, zu Anstellungsverträgen
und zu Grundstücksverträgen die Einwilligung des
Präsidiums einzuholen. Der geschäftsführende Vorstand
besteht aus dem Generalsekretär als Vorsitzendem, dem
Sportdirektor als stellvertretendem Vorsitzenden, dem
Jugendsekretär und dem Vorstand Kommunikation und
Marketing. Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende
allein oder zwei der übrigen Mitglieder des
geschäftsführenden Vorstandes gemeinsam.
b)
Bestellt als
Sportdirektor als stellvertretender Vorsitzender:
Nittel, Rainer, Halblech, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Sportdirektor als stellvertretender Vorsitzender:
Dufft, Karsten, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.05.2007 hat die Änderung und Neufassung der
Satzung, insbesondere in den §§ 2 (Zweck, Aufgaben, Grundsätze), 3 Abs. 1
(Gemeinnützigkeit), 21 (Zusammensetzung Präsidium), 23 (Präsidiumsausschüsse,
Kommissionen), 24 Absatz 7 (Vorstand), 11 Abs. 2 und 3 (Pflichten der Mitglieder,
Disziplinarmaßnahmen) und § 7 (Veröffentlichungen), beschlossen.
a)
29.08.2007
Coersten
3a)
Deutscher Hockey-Bund e.V.
a)
Der Vorstand ist verpflichtet, bei Verträgen die wegen
ihres Umfanges oder wegen der Planungsansätze von
besonderer Bedeutung sind, zu Anstellungsverträgen
und zu Grundstücksverträgen die Einwilligung des
Präsidiums einzuholen.
Vorstand im Sinne von § 26 BGB:
Sportdirektor (als Leiter des Bereichs Leistungssport)
Jugendsekretär (als Leiter des Bereichs Jugend und
Vereinsentwicklung) und dem Vorstand Administration,
Kommunikation und Marketing.
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

b)
Nicht mehr
Vorsitzende:
Schmitz, Ursula - gen. Uschi -, geb. Keimer, Köln,
*XX.XX.XXXX
a)
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16.05.2009 wurde die Änderung der
Satzung in §§ 1, 2 (3) (Zweck, Aufgaben, Grundsätze), 12 (Bekämpfung des Dopings), 23
III b) (Erweiterung der KSR), 24 (Zuständigkeit, Zusammensetzung, Bestellung Amtsdauer),
25 (5) (Bundesjugendtag), 26 (1) (2) (Bundesjugendrat) und 32 (2) Kassenprüfung)
beschlossen.
a)
22.01.2010
Coersten

b)
Vereinsname aufgrund
Satzungsänderung vom
21.05.2005 von Amts wegen
berichtigt.
4a)
Vorstand im Sinne von § 26 BGB:
Vorstandssprecher und bis zu zwei Stellvertreter, davon
zwei gemeinsam.
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses
allein.

b)
Bestellt als
Sportdirektor:
Knuf, Heino Stephan, Lengerich, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Sportdirektor als stellvertretender Vorsitzender:
Nittel, Rainer, Halblech, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.05.2011 hat die Neufassung der Satzung unter
Beibehaltung des Vereinsnamens und des Sitzes sowie der Änderung der allgemeinen
Vertretungsregelung beschlossen.
a)
30.09.2011
Coersten
5b)
Bestellt als
Vorstand:
Weisel, Wibke, Neuss, *XX.XX.XXXX
Nach Berichtigung des Familiennamens
Vorstand:
Steckelbruck, Harald, Hürth, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.05.2013 hat die Änderung der Satzung in § 11
(Pflichten der Mitglieder, Disziplinarmaßnahmern), § 20 (Zuständigkeit, Beschlussfassung,
Geschäftsordnung), § 27 Abs. 2 (Präsidiumsausschüsse), § 33 (Zusammensetzung der
Schiedsgerichte, Wahl und Stellung der Schiedsrichter) und § 35 (Kassenprüfung)
beschlossen.
a)
17.12.2013
Schweizer
6b)
Nicht mehr
Vorstand:
Bartel, Torsten, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
17.04.2015
Coersten
7a)
Vorstand im Sinne von § 26 BGB:
Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person. Ist
nur ein Vorstand bestellt, so vertritt dieser allein. Sind
mehrere bestellt, wird der Verein durch zwei Vorstände
gemeinsam vertreten.

b)
Nicht mehr
Vorstand:
Steckelbruck, Harald, Hürth, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Pentzien, Sarah, Wegberg, *XX.XX.XXXX
Nach Änderung des Amtes nunmehr:
Vorstand:
Knuf, Heino Stephan, Lengerich, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.05.2017 hat die Änderung der Satzung unter
Beibehaltung des Namens und des Sitzes sowie der Änderung der allgemeinen
Vertretungsregsregelung beschlossen.
a)
11.07.2017
Fränzel
8a)
Der Bundestag vom 25.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgaben,
Grundsätze), § 16 (Stimmrecht und Vollmachten), § 28 (Leistungsportausschuss,
Aktivenvertreter), § 29 (Spielordnungsausschuss), § 36 (Datenschutz) beschlossen.
a)
22.11.2019
Sleegers
9b)
Bestellt als
Vorstand:
von Glahn, Heiko, Berlin, *XX.XX.XXXX
a)
19.02.2020
Markath
10b)
Nicht mehr
Vorstand:
Pentzien, Sarah, Wegberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Weisel, Wibke, Neuss, *XX.XX.XXXX
a)
28.05.2020
Markath
11b)
Nicht mehr
Vorstand:
Knuf, Heino Stephan, Lengerich, *XX.XX.XXXX
a)
03.09.2020
Sleegers
12b)
Bestellt als
Vorstand:
Dr. Menke-Salz, Christoph, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
10.12.2020
Sleegers
13b)
Nicht mehr
Vorstand:
von Glahn, Heiko, Berlin, *XX.XX.XXXX
a)
22.02.2021
Sleegers
14a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.05.2021 hat die Änderung der Satzung insgesamt mit
Ausnahme von §§ 5 (Geschäftsjahr), 7 (Veröffentlichungen) sowie die Ergänzung in § 12
(Besondere Rechte und Pflichten des Ligaverbands und seiner Mitglieder) beschlossen.
a)
01.07.2021
Neuenhausen
15b)
Bestellt als
Vorstand:
Thiel, Niclas Marc Peter, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
05.10.2021
Sleegers
16b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Menke-Salz, Christoph, Köln, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Schultze, Martin, Achim, *XX.XX.XXXX
a)
11.11.2022
Sleegers
17a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.05.2023 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name
und Sitz), 2 (Zweck, Aufgaben, Grundsätze), 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Mitgliedschaft in
anderen Organisationen), 6 (Rechtsgrundlagen), 8 (Erwerb der Mitgliedschaft), 11
(Pflichten der Mitglieder, Disziplinarmaßnahmen), 12 (Besondere Rechte und Pflichten des
Ligaverbandes und seiner Mitglieder), 13 (Bekämpfung des Dopings und Prävention von
Belästigungen und Gewalt), 14 (Organe), 15 (Zuständigkeit, Geschäftsordnung), 16
(Zusammentreten, Anträge), 17 (Stimmrecht, Vollmachten), 18 (Beschlussfassung,
Versammlungsprotokoll), 19 (Außerordentlicher Bundestag), 20 (Zusammensetzung,
Stimmrecht, Zusammentreten, Anträge), 21 (Zuständigkeit, Beschlussfassung,
Geschäftsordnung), 22 (Zusammensetzung), 23 (Zuständigkeit, Stimmrecht,
Beschlussfassung, Geschäftsordnung), 24 (Zuständigkeit, Zusammensetzung, Berufung,
Amtsdauer), 25 (Bundesjugendtag), 26 (Bundesjugendrat), 27 (Bundesjugendvorstand), 28
(Athletenvertreter/in), 30 (Spielordnungsausschuss), 31 (Schiedsrichter- und
Regelausschuss), 32 (Lehrkommission), 33 (Schiedsgerichte), 34 (Zusammensetzung der
Schiedsgerichte, Wahl und Stellung der Schiedsrichter/innen), 35 (Zuständkeit und
Verfahren der Schiedsgerichte), 36 (Kassenprüfung), 37 ( Datenschutz), 38 (Auflösung)
sowie in § 39 (Inkrafttreten) beschlossen.
a)
07.03.2024
Sleegers
18b)
Nicht mehr
Vorstand:
Thiel, Niclas Marc Peter, Köln, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Thelen, Raphael Cornelius, Berlin, *XX.XX.XXXX
a)
16.04.2024
Freystedt
19b)
Nicht mehr
Vorstand:
Thelen, Raphael Cornelius, Berlin, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Keibel, Julien Maximilian, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
16.07.2024
Sleegers

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.