Deutscher Hilfsdienst, Kreisverband Mönchengladbach-Viersen
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Mönchengladbach
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 855
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Letzte Eintragung
28.02.2024
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Vorstand im Sinne des § 26 BGB: mindestens drei maximal fünf Mitglieder, davon zwei gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ingo Lender
Westerholt
Vorstand
Rolf Monjean
Mönchengladbach
Vorstand
Thorsten Gero Siebels
Dornum
Vorstand
Michaela Arnolds
Wittmund
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.08.1971 zuletzt geändert am 12.01.2002
Die Mitgliederversammlungen vom 1.11.2005, 20.06.2006 und 29.08.2007 haben die Änderung der Satzung in § 6 (Die Mitgliederversammlung), § 8 (Der Vorstand) sowie § 9 (Die Vorstandschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2011 hat die Änderung der Satzung, insbesondere in § 7 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.08.2017 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Organe des Kreisverbandes), § 10 (Aufsichtsrat) sowie § 12 (Auflösung und Anfallberechtigung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.11.2022 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck des Vereins) sowie in § 12 Abs. 14 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Mönchengladbach: 01.10.1971. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.08.2004.
Von Amts wegen in Ergänzung der Eintragung vom 13.03.2012 laufende Nummer 9 eingetragen.
Insolvenz
Die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplans ist nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans angeordnet.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Mitgliederversammlung vom 12.01.2013 hat die Fortsetzung als rechtsfähiger Verein beschlossen.
Der Verein wird fortgesetzt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.