Deutscher Gerichtsvollzieher-Bund Landesverband Hessen e. V., kurz: DGVB LV Hessen e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Wiesbaden
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 1165
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Letzte Eintragung
01.06.2023
Abrufstand
17.01.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der 1. Vorsitzende vertritt allein.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Diana Olbrich
Frankfurt am Main
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden.
Tag der ersten Eintragung: 25.08.1948 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Anmeldung Bl. 131 Sonderband Beschluss Bl. 132-139 Sonderband i. V. m. Bl. 140-144 Sonderband Satzung Bl. 146-148 Sonderband
Satzung
Satzung vom 03.01.1948 zuletzt geändert am 13.05.2000
Die Mitgliederversammlung vom 08.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 7 Abs. 2 (Beitrag) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Versammlungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 und in den bisherigen §§ 5 - 23 beschlossen. Der bisherige § 5 wurde gestrichen und die Nummerierungen als auch inhaltliche Änderungen der nachfolgenden neuen §§ 5 - 22, insbesondere in § 6 (Höhe des Mitgliedsbeitrags), § 10 (Vertretung des Vereins), § 11 (Vereinsvermögen und Rechnungsprüfer), § 12 (Versammlungen), § 13 (Jahreshauptversammlung), § 17 (Vorstand in den Landgerichtsbezirken), § 19 (Bezug der Bundes-Fachzeitschrift) sowie in § 21 (Schlußbestimmung) wurden beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.05.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.05.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 (Geschäftsordung), 7 (Vorstand), 8 (Amtszeit), 12 (Versammlungen), 14 (Außerordentliche Versammlungen), 15 (Gerichtsvollzieherkongress des DGVB), 16 (Bundeskongress des DGVB), 18 (Bezug der Bundes-Fachzeitschrift) und 19 (Auflösung des Verbandes) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.