Handelsregister · VR 2051

Registerinformationen

Deutscher Gerichtsvollzieher Bund Landesverband Baden-Württemberg · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Deutscher Gerichtsvollzieher Bund Landesverband Baden-Württemberg
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Stuttgart

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 2051
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
01.09.2022
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Manuel Schunger

Betzenweiler

Vorstand

Adrian Peschla

Esslingen am Neckar

Vorstand

Fabian Tschürtz

Ludwigsburg

Vorstand

Theresa Weiß

Ebersbach-Musbach

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 28.05.1967 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 21.09.2003.
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.11.2007 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Landesverbandsvorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.11.2011 hat die Neufassung des bisher nicht belegten § 9 der Satzung und die Änderung der Satzung in § 28 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2015 hat die Aufhebung der §§ 24 und 31 der Satzung und die aus der Aufhebung des § 24 folgende Änderung der §§ 9, 12 und 13 der Satzung sowie die Ergänzung des § 30 (Formvorschriften) der Satzung um einen weiteren Absatz beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 03.07.2022 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Ehrenmitglieder, Ehrenvorsitzende) beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.12.2005.
  • Tag der ersten Eintragung: 16.08.1967
  • Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 79/80
  • Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 82-84
  • Geänderte Satzung: Sonderband 2 Blatt 92 Änderungsbeschluss: Sonderband 2 Blatt 91
  • Änderungsbeschluss: Sonderband 2 Blatt 94 Geänderte Satzung: Sonderband 2 Blatt 95
  • Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 104

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.