Deutscher Familienverband Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Stuttgart
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 985
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
24.07.2017
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein Stellvertreter.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Harald Gress
Freiburg
Vorstand
Karin Vögele
Radolfzell am Bodensee
Vorstand
Joachim Braun
Esslingen am Neckar
Vorstand
Alexander Schoch
Waldkirch
Vorstand
Nadyne Saint-Cast
Freiburg im Breisgau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.08.1954 zuletzt geändert am 16.03.2002
Die Mitgliederversammlung vom 26.02.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Wesen, Zweck), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 4 (Mitgliedschaft), § 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 8 (Mitgliederversammlung, Landesverbandstag), § 9 (Vorstand), § 10 (Gesamtvorstand), § 13 (Rechnungslegung), § 15 (Schieds- und Disziplinarordnung) und § 17 (Inkrafttreten) beschlossen. § 6 (Gliederung) ist entfallen. Die nachfolgenden Vorschriften sind nun §§ 6 - 16.
Die Delegiertenversammlung vom 13.04.2013 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Mitgliederversammlung - Landesverbandstag) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2017/ Vorstandssitzung vom 31.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck) und § 13 (Auflösung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.09.2005.
Tag der ersten Eintragung: 29.04.1955
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 472
Wortlaut der Satzung Sonderband Blatt 496 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 495
Wortlaut der Satzung Sonderband Blatt 502 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 500
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 511
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.