Handelsregister · VR 3229
Chronologischer Auszug
Deutscher Betriebssportverband e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Deutscher Betriebssportverband e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, drei Vizepräsidenten und dem Generalsekretär. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Eine Mehrheit von zwei Dritteln der vertretenden Stimmen des Bundestages ist erforderlich für die Beschlussfassung über Verträge mit dem Deutschen Sportbund und mit Fachverbänden auf Bundesebene. Rechtsgeschäfte, die den BDBV in vermögensrechtlicher Hinsicht verpflichten sollen, bedürfen eines Präsidiumsbeschlusses, sofern es nicht um Verpflichtungen aus der laufenden Geschäftsführung handelt. b) Vizepräsident: 1. Brillisauer, Gerhard, *XX.XX.XXXX, Frankfurt Vizepräsident: 2. Wrede, Gabriele, *XX.XX.XXXX, Berlin Präsident: 3. Tronnier, Uwe, *XX.XX.XXXX, Niederkassel Generalsekretär: 4. Nessler, Patrick Richard, *XX.XX.XXXX, Neunkirchen Vizepräsident: 5. Langhammer, Heinz, Münster | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 14.05.1960 , neu gefasst am 06.05.1989 und zuletzt geändert am 12.05.2001. | a) 16.10.2006 Dulian b) Satzung Bl.46-51 Beschluss Bl.34, 68/73, 88/94, 112-115, 130, 144, 155/156 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, bis zu drei Vizepräsidenten und dem Generalsekretär. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen des Verbandstages ist erforderlich für die Beschlussfassung über Verträge mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und mit Fachverbänden auf Bundesebene. Rechtsgeschäfte, die den DBSV in vermögensrechtlicher Hinsicht verpflichten sollen, bedürfen eines Präsidiumsbeschlusses, sofern es sich nicht um Verpflichtungen aus der laufenden Geschäftsführung handelt. | a) Der Verbandstag vom 07.10.2006 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 07.12.2006 Könnecke b) Satzung Bl.195-200 Beschluss Bl.194 | |
| 3 | b) Nicht mehr Vizepräsident: 5. Langhammer, Heinz Vizepräsident: 6. Medenwald, Dierk, *XX.XX.XXXX, Pulheim | a) Die Satzung ist am 24.05.2008 geändert und neu gefasst. | a) 13.08.2008 Hanney b) Satzung Bl.220-228 Bd. 2 Beschluss Bl.218 | |
| 4 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, drei Vizepräsidenten und dem Generalsekretär. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen des Verbandstages ist erforderlich für die Beschlussfassung über Verträge mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und mit Fachverbänden auf Bundesebene. Rechtsgeschäfte, die den DBSV in vermögensrechtlicher Hinsicht verpflichten sollen, bedürfen eines Präsidiumsbeschlusses, sofern es sich nicht um Verpflichtungen aus der laufenden Geschäftsführung handelt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2010 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 04.11.2010 Hanney b) Satzung Bl.22-31 Bd. 3 Beschluss Bl.6 Bd.3 | |
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 5 (Mitgliedschaft), § 6 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), § 7 (Beiträge), die Einfügung des § 12 c (Ausschuss für Betriebliche Gesundheitsförderung), die Änderung in § 14 (Ordnungen), § 16 (Verbandsordnungen) und § 21 (Inkrafttreten) beschlossen. | a) 27.07.2012 Müller b) Beschluss Bl. 42-46 (50-60) Bd. 3 | ||
| 6 | b) Nicht mehr Vizepräsident: 1. Brillisauer, Gerhard Nicht mehr Vizepräsident: 6. Medenwald, Dierk Vizepräsident: 7. Goebel, Dieter, *XX.XX.XXXX, Solingen Vizepräsident: 8. Meyer, Bernd, *XX.XX.XXXX, Halstenbek | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.05.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Zweck), § 3 (Grundsatzaufgaben), § 4 (Sportversanstaltungen), § 5 (Mitgliedschaft), § 6 (Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Beiträge), § 8 (Organe), § 9 (Der Verbandstag), § 10 (Hauptausschuss), § 11 (Präsidium), § 12 (Ausschüsse und Arbeitskreise), die §§ 12a (Ausschuss für Aus- und Weiterbildung), § 12b (Ausschuss für Betriebssportentwicklung) und § 12 c (Ausschuss für Betriebliche Gesungheitsdförderung) werden gestrichen, § 13 (Kassenprüfer) wird geändert, § 14 (Ordnungen) wird gestrichen, § 15 (Haushalt) wird zu § 14, § 16 (Verbandsordnungen) wird zu § 15, § 17 (Verbandsstrafen) wird zu § 16, § 17 wurde eingefügt (neu: Streichung von der Mitgliederliste), geändert wurden § 18 (Auflösung), § 19 (Geschäftsjahr), § 20 (Gerichtsstand) und § 21 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen. | a) 18.07.2017 Kalinowski b) Beschluss Bl.57-64/83-100 (65-77)Bd.3 | |
| 7 | b) Nicht mehr Vizepräsident: 7. Goebel, Dieter Vizepräsident: 9. Römer, Peter, *XX.XX.XXXX, Ottweiler | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.09.2020 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Verbandstag), § 10 (Hauptausschuss) und § 12 (Ausschüsse und Arbeitskreise) beschlossen. | a) 07.01.2021 Tritthart b) Beschluss Bl. 119-131 (132-145) Bd. 3 | |
| 8 | b) Nicht mehr Vizepräsident: 8. Meyer, Bernd Vizepräsidentin: 10. Dölle, Gabriele Hedwig Anna, *XX.XX.XXXX, Krefeld | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.09.2024 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliedschaft), § 9 (Der Verbandstag), § 10 (Hauptausschuss), § 11 (Präsidium), § 12 (Ausschüsse und Arbeitskreise), § 13 (Kassenprüfer), § 16 (Verbandsstrafen), § 17 (Streichung von der Mitgliederliste), § 18 (Auflösung) und § 20 (Gerichtsstand und Anfechtungsfrist) beschlossen. | a) 22.11.2024 Marongiu |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.