Handelsregister · VR 21350
Chronologischer Auszug
Deutscher Behindertensportverband und Nationales Paralympisches Komitee (DBS) e.V. · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Deutscher Behindertensportverband und Nationales Paralympisches Komitee (DBS) e.V. b) Frechen | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Vorstand: Dr. Quade, Karl, Dinklage, *XX.XX.XXXX Vorstand: Thietje, Roland, Hamburg, *XX.XX.XXXX Vorstand: Beucher, Friedhelm Julius, Bergneustadt, *XX.XX.XXXX Vorstand: Dr. Jaron, Vera, Georgsdorf, *XX.XX.XXXX Vorstand: Kunert, Katrin, Stendal, *XX.XX.XXXX Vorstand: Kliewer, Katja, Jena, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Thönes, Heinrich Hermann, Wiehl, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Janetzky, Gerhard, Berlin, *XX.XX.XXXX Besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Hartleb, Frank-Thomas, Monheim, *XX.XX.XXXX Besonderer Vertreter nach § 30 BGB mit dem Aufgabenkreis: Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung. Die Vertretungsbefugnis des besonderen Vertreters ist bei Rechtsgeschäften auf einen Geschäftswert von 50.000,00 EUR beschränkt. Ab einem Geschäftswert von 10.000 EUR ist von zwei besonderen Vertretern zu zeichnen. Der besondere Vertreter ist nicht befugt Rechtsgeschäfte über wiederkehrende Leistungen und Dauerschuldverhältnisse einzugehen. Besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Ewald, Stefan Benedikt Marius, Köln, *XX.XX.XXXX Besonderer Vertreter nach § 30 BGB mit dem Aufgabenkreis: Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung. Die Vertretungsbefugnis des besonderen Vertreters ist bei Rechtsgeschäften auf einen Geschäftswert von 50.000,00 EUR beschränkt. Ab einem Geschäftswert von 10.000 EUR ist von zwei besonderen Vertretern zu zeichnen. Der besondere Vertreter ist nicht befugt Rechtsgeschäfte über wiederkehrende Leistungen und Dauerschuldverhältnisse einzugehen. Nicht mehr Besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Burmester, Torsten, Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Kiefer, Stefan Andreas, Wyk auf Föhr, *XX.XX.XXXX Besonderer Vertreter nach § 30 BGB mit dem Aufgabenkreis: Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung. Die Vertretungsbefugnis des besonderen Vertreters ist bei Rechtsgeschäften auf einen Geschäftswert von 50.000,00 EUR beschränkt. Ab einem Geschäftswert von 10.000 EUR ist von zwei besonderen Vertretern zu zeichnen. Der besondere Vertreter ist nicht befugt Rechtsgeschäfte über wiederkehrende Leistungen und Dauerschuldverhältnisse einzugehen. | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 04.02.1952, mehrfach geändert. Die Mitgliederversammlung vom 13.11.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; dabei wurde auch die Verlegung des Vereinsitzes von Bonn (bisher Amtsgericht Bonn VR 2307) nach Frechen und die Änderung des Vereinsnamens (bisher: Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V.) beschlossen. | a) 09.01.2023 Müller b) Tag der ersten Eintragung: 05.05.1952 Beschluss und Satzungsneufassung Bl. 8-50 Sdb. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.