Handelsregister · VR 21350

Chronologischer Auszug

Deutscher Behindertensportverband und Nationales Paralympisches Komitee (DBS) e.V. · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutscher Behindertensportverband und Nationales
Paralympisches Komitee (DBS) e.V.

b)
Frechen
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Vorstand:
Dr. Quade, Karl, Dinklage, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Thietje, Roland, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Beucher, Friedhelm Julius, Bergneustadt, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Dr. Jaron, Vera, Georgsdorf, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Kunert, Katrin, Stendal, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Kliewer, Katja, Jena, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Vorstand:
Thönes, Heinrich Hermann, Wiehl, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Janetzky, Gerhard, Berlin, *XX.XX.XXXX

Besonderer Vertreter nach § 30 BGB:
Hartleb, Frank-Thomas, Monheim, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter nach § 30 BGB mit dem
Aufgabenkreis: Führung der Geschäfte der laufenden
Verwaltung. Die Vertretungsbefugnis des besonderen
Vertreters ist bei Rechtsgeschäften auf einen
Geschäftswert von 50.000,00 EUR beschränkt. Ab
einem Geschäftswert von 10.000 EUR ist von zwei
besonderen Vertretern zu zeichnen. Der besondere
Vertreter ist nicht befugt Rechtsgeschäfte über
wiederkehrende Leistungen und
Dauerschuldverhältnisse einzugehen.

Besonderer Vertreter nach § 30 BGB:
Ewald, Stefan Benedikt Marius, Köln, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter nach § 30 BGB mit dem
Aufgabenkreis: Führung der Geschäfte der laufenden
Verwaltung. Die Vertretungsbefugnis des besonderen
Vertreters ist bei Rechtsgeschäften auf einen
Geschäftswert von 50.000,00 EUR beschränkt. Ab
einem Geschäftswert von 10.000 EUR ist von zwei
besonderen Vertretern zu zeichnen. Der besondere
Vertreter ist nicht befugt Rechtsgeschäfte über
wiederkehrende Leistungen und
Dauerschuldverhältnisse einzugehen.

Nicht mehr
Besonderer Vertreter nach § 30 BGB:
Burmester, Torsten, Köln, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Besonderer Vertreter nach § 30 BGB:
Kiefer, Stefan Andreas, Wyk auf Föhr, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter nach § 30 BGB mit dem
Aufgabenkreis: Führung der Geschäfte der laufenden
Verwaltung. Die Vertretungsbefugnis des besonderen
Vertreters ist bei Rechtsgeschäften auf einen
Geschäftswert von 50.000,00 EUR beschränkt. Ab
einem Geschäftswert von 10.000 EUR ist von zwei
besonderen Vertretern zu zeichnen. Der besondere
Vertreter ist nicht befugt Rechtsgeschäfte über
wiederkehrende Leistungen und
Dauerschuldverhältnisse einzugehen.
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 04.02.1952, mehrfach geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 13.11.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen;
dabei wurde auch die Verlegung des Vereinsitzes von Bonn (bisher Amtsgericht Bonn VR
2307) nach Frechen und die Änderung des Vereinsnamens (bisher: Deutscher
Behindertensportverband (DBS) e.V.) beschlossen.
a)
09.01.2023
Müller

b)
Tag der ersten Eintragung:
05.05.1952
Beschluss und
Satzungsneufassung Bl. 8-50
Sdb.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.