Handelsregister · VR 482

Registerinformationen

Deutsche Verkehrswacht- Verkehrswacht Rostock e.V. · Amtsgericht Rostock

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Deutsche Verkehrswacht- Verkehrswacht Rostock e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Rostock

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 482
Gericht
Amtsgericht Rostock
Letzte Eintragung
01.03.2022
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Angelika Stiemer

Lambrechtshagen

Vorstand

Jan Schollenberg

Kritzmow

Vorstand

Jochen Woldemar Drexler

Sanitz

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 24.10.1990.
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.10.2010 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2020 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Ziel des Vereins), 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Mitgliedschaft), 5 (Mitgiedsbeiträge), 7 (Mitgliederversammlungen), 8 (Vorstand), 9 (Beirat), 10 (Kassen- und Finanzprüfung) und 11 (Vorsitzender und Stellvertreter) sowie die Hinzufügung eines neuen § 14 (Datenschutz) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.09.2021 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 11.06.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.05.2008.
  • Satzung Blatt 46-51 d.A.
  • Fall 3 Protokoll vom 16.01.2015
  • Fall 4 Beschluss Blatt 4 d.A.
  • Fall 6 Protokoll vom 12.10.2017
  • Fall 7 Protokoll vom 01.03.2019
  • Fall 8 Satzung Blatt 7 - 9 SB
  • Fall 9 Protokoll vom 16.09.2021 Satzung Bl. 6-8 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.