Handelsregister · HRB 40565

Chronologischer Auszug

Deutsche Vereinigte Schuhmaschinen Verwaltungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 08.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsche Vereinigte Schuhmaschinen
Verwaltungsgesellschaft mbH

b)
Frankfurt am Main

c)
Die Verwaltung von Beteiligungen und die
Beteiligung als persönlich haftender
Gesellschafter an anderen Unternehmen,
insbesondere an der Deutsche Vereinigte
Schuhmaschinen GmbH & Co., deren
Gegenstand die Entwicklung, Herstellung
und Wartung von Schuhmaschinen ist.
50.000,00
DEM
b)
Geschäftsführer:
Lansdown, Edward J., Oadby, Leicester,
England, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Berck, Reinhold, Nidderau
Ingel, Wolf, Frankfurt am Main
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.10.1995

b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom
20.02.2001 (810 IN 680/00D) ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft
ist aufgelöst.
a)
01.11.2004
Schütz

b)
Tag der ersten
Eintragung: 17.10.1995
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Gesellschaftsvertrag
Blatt 10 ff. Sonderband
2b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt
am Main (Az. 810 IN 680/00 D) vom 23.02.2009 ist das
Insolvenzverfahren gem. §207 InsO mangels einer die Kosten
des Verfahrens deckenden Masse eingestellt.
a)
12.08.2009
Harder

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.