Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christoph Mühleib
Moosburg
Vorstand
Joachim Abel
Köln
Vorstand
Stefan Kunz
Unterföhring
Vorstand
Sascha Nicolas Molina Y Winkel
Barsbüttel
Vorstand
Schill Dietmar
Ludwigsburg
Vorstand
Maren Pommnitz
Düsseldorf
Vorstand
Siegbert Meßmer
Gräfelfing
Vorstand
Frank Heineberg
Köln
Vorstand
Nicole Agudo Berbel
Ismaning
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.11.1990 zuletzt geändert am 01.03.1999
Die Mitgliederversammlung vom 21.04.04 hat die Änderung der §§ II (Zweck des Vereins), V. (Mitgliederversammlung), VI. (Vorstand) und XI. (Beschlüsse) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.02.2013 hat die Änderung der Satzung in Abschnitt III Nr. 6, Abschnitt V Nr. 5 und Abschnitt VI Nr. 1 der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.04.2016 hat die Änderung der Satzung in Abschnitt VI (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.07.2025 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ II. (Zweck des Vereins) und VI (Vertretung; Vorstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 02.07.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzungsänderung Blatt 230 - 238 Sonderband
Blatt 46 Sonderband
Fall 5
Anmeldung Blatt 61 Sonderband 2
Fall 6
aktuelle Satzung Bl. 173 ff. Sonderband.
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Satzung Blatt 242 ff Sonderband
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Fall 15
Fall 17
Der Vorstand des Vereins besteht aus: - mindestens vier und bis zu sechs von der Mitgliederversammlung gewählten Vorstandsmitgliedern. Von den gewählten Vorstandsmitgliedern kann jeweils eine Person aus dem Kreis der Mitglieder mit B-Status und der außerordentlichen Mitglieder gewählt werden. Die Übrigen müssen Vertreter eines Mitgliedes mit A-Status sein. - sowie den Leitern der Arbeitsgruppen kraft Amtes.
Fall 19
Satzung Blatt 141-147 Sonderband 3
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.