das Design, die Entwicklung und der Betrieb von IT-Anwendungen sowie die Bereitstellung einer leistungsfähigen IT-Infrastruktur.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Peter Leukert
Weinbach
Prokurist(in)
Stefan Schloter
Goldbach
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Johannes Jansen
Bonn
Prokurist(in)
Matthias Hildebrand
Königswinter
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Laurent Yves Jacques Marie Donnay
Saint-Germain-En-Laye/Frankreich
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Janina Lützeler
Bonn
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Christiane Starbatty
Bonn
Geschäftsführer(in)
Katja Räuber
Bonn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.07.1999 zuletzt geändert am 08.06.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2003 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) Abs.1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) Ziffer 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Zwischen der Gesellschaft (beherrschtes Unternehmen) und der Gesellschaft T-Mobile International AG mit sitz in Bonn (herrschendes Unternehemen) ist ein Beherrschungsvertrag und ein Gewinnabführungsvertrag vom 15.01.2001 geschlossen worden. Die Gesellschafterversammlung der behrerrschten Gesellschaft hat am 22.01.2001 und die Hauptversammlung der herrschenden Gesellschaft am 08.06.2001 zugestimmt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.09.1999
Gesellschaftsvertrag Blatt 34 - 35 Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.05.2002.
Beschluss Blatt 65-67 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt72-73 Sonderband
Unternehmensvertrag
Der mit der T-Mobile International AG am 15.01.2001 abgeschlossene Beherrschungvertrag und der Gewinnabführungsvertrag (richtig: Ergebnisabführungsvertrag) besteht aufgrund Verschmelzungsvertrag vom 09.06.2009 nunmehr mit der Deutsche Telekom AG mit Sitz in Bonn, Amtsgericht Bonn HRB 6794. Der Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 11.02.2011 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2011 hat der Änderung zugestimmt.
Formwechsel
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungsvertrages vom 16.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.03.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.03.2017 Teile des Vermögens - den Geschäftsbereich "Tel IT" - der T-Systems International GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 55933) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Abspaltung ist im Register der übertragenden T-Systems International GmbH am 31.03.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.