Handelsregister · HRB 6093

Registerinformationen

Deutsche Mittelstandsvorsorge GmbH · Amtsgericht Friedberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Deutsche Mittelstandsvorsorge GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Büdingen
Geschäftsanschrift
Eichelbergring 52, 63654 Büdingen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 6093
Gericht
Amtsgericht Friedberg
Letzte Eintragung
07.04.2015
Abrufstand
05.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Beratung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersvorsorge für natürliche und juristische Personen. Die Vermittlung von Versicherungen und Finanzierungen aller Art im Sinne eines selbständigen Versicherungsmaklers nach § 93 HGB. Die Vermittlung von Bausparverträgen. Die Gesellschaft erbringt die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen; bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. Single-Hedgefonds) dürfen nicht vermittelt werden

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Klaus Sommer

Büdingen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 30 ff. Sonderband
  • Fall 2
  • Fall 3

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 10.02.2005 mit Änderung vom 29.04.2005

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.