Handelsregister · VR 20954

Chronologischer Auszug

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Bingen e.V. · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsche Lebensrettungsgesellschaft Bingen e.V. (abgekürzt
DLRG Bingen e.V.)

b)
Weiler bei Bingen
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinem
Stellvertreter, die den Verein einzeln vertreten können.

b)
Erster Vorsitzender:
Oehmann, Hans-Joachim, Weiler
Zweiter Vorsitzender:
Oschwesky, Heinz, Münster-Sarmsheim
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 26.05.1993
a)
14.07.2006
Verge

b)
Tag der ersten Eintragung:
26.11.1993

Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger
Konzentration der
Registergerichte zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes des
Amtsgerichtes Bingen am Rhein
VR 954 getreten.
Freigegeben am 14.07.2006.
2b)
Nicht mehr
Erster Vorsitzender:
Oehmann, Hans-Joachim, Weiler
Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender, nun
Vorsitzender:
Oschwesky, Heinz, Münster-Sarmsheim, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Gauza, Kathrin, Hargesheim, *XX.XX.XXXX
a)
27.05.2015
Peter

b)
Blatt 28 - 32 der Akte
3a)
Die Vorstandssitzung vom 06.10.2016 hat die vom Finanzamt geforderte Anpassung der
Satzung in § 15 (Auflösung) beschlossen.
a)
27.08.2018
Peter

b)
Satzung Bl.53 ff. der Akte
4a)
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Bingen e.V.

b)
Münster-Sarmsheim
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.12.2018 hat die Änderung der Satzung insgesamt und
mit ihr die Änderung des Namens und des Sitzes des Vereins beschlossen.
a)
10.04.2019
Peter

b)
Satzung Bl. 71 ff. der Akte

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.