Handelsregister · VR 1663

Registerinformationen

Deutsche Lebens - Rettungs - Gesellschaft Landesverband Hessen Bezirk Gießen - Wetterau - Vogelsberg Ortsgruppe Pohlheim e. V. · Amtsgericht Gießen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Deutsche Lebens - Rettungs - Gesellschaft Landesverband Hessen Bezirk Gießen - Wetterau - Vogelsberg Ortsgruppe Pohlheim e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Pohlheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1663
Gericht
Amtsgericht Gießen
Letzte Eintragung
17.11.2020
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Achim Weber

Linden

Vorstand

Georg Jung

Fernwald

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 03.03.1988 zuletzt geändert am 13.03.2003
  • Die Mitgliederversammlung vom 29.01.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins) sowie 7 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 08.02.2019 hat die umfassende Neufassung der Satzung, hierbei insbesondere in § 1 (Name/ Sitz/ Geschäftsjahr) die Änderung des Vereinsnamens und in § 9 (Vorstand) die Änderung der Zusammensetzung des Vorstands, beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 21.06.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzung Blatt 64 ff.
  • Beschluss Blatt 2 ff. Sonderband II
  • Fall 4
  • Anmeldung Blatt 10 f. Sonderband II
  • Satzung Blatt 17 ff. Sonderband II
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
  • Anmeldung Blatt 23 - 24 Sonderband II
  • Beschluss Blatt 25 - 27 Sonderband II
  • Satzung Blatt 28 - 33 Sonderband II
  • Fall 6

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.