Handelsregister · VR 490087

Chronologischer Auszug

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Ortsgruppe Renchen e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Ortsgruppe
Renchen e.V.

b)
Renchen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.Vorsitzende
(Ortsgruppenleiter) und der stellvertretende Vorsitzende
(stellvertretender Ortsgruppenleiter). Beide sind
einzelvertretungsberechtigt.

b)
1.Vorsitzender (Ortsgruppenleiter):
Murrack, Hans-Joachim, Industriekaufmann, Renchen
2.Vorsitzender (stellvertretender Ortsgruppenleiter):
Bohnert, Mathias, Renchen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 19.04.1976 zuletzt geändert am 22.03.1985
a)
08.12.2014
Killer

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
08.12.2014.
Tag der ersten Eintragung:
15.06.1976
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
(Gruppenleiter) und der 2. Vorsitzende (stellvertretender
Gruppenleiter). Jeder davon ist
einzelvertretungsberechtigt.

b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt und
Amtsbezeichnung geändert bei
2. Vorsitzender (stellvertretender Gruppenleiter):
Bohnert, Mathias Torsten, Renchen, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten und Amtsbezeichnung von
Amts wegen berichtigt bei
1. Vorsitzender (Gruppenleiter):
Murrack, Hans Joachim, Renchen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
27.04.2017
Transier-Lang

b)
Satzung:
AS. 169 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.