Handelsregister · VR 420375

Chronologischer Auszug

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Gruppe Schwetzingen-Oftersheim-Plankstadt e.V. im Bezirk Rhein-Neckar e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Gruppe
Schwetzingen-Oftersheim-Plankstadt e.V. im Bezirk Rhein-
Neckar e.V.

b)
Schwetzingen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
der stellvertretende Vorsitzende sowie der Kassenwart.
Der Vorsitzende ist allein, der stellvertretende
Vorsitzende und der Kassenwart gemeinsam zur
Vertretung des Vereins berechtigt.

Rechtsgeschäfte, die den Verein nicht mit mehr als 500,-
- Euro belasten, kann der Vorsitzende bzw. der
stellvertretende Vorsitzende zusammen mit dem
Kassenwart abschließen.
Für Einzelausgaben über 5.000,-- Euro ist die vorherige
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Das gleiche gilt für die Aufnahme von Verbindlichkeiten.

b)
Vorsitzender:
Dr. Hemberger, Marc, Plankstadt, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Gassner, Falko, Plankstadt, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
Wiegand, Franz, Versicherungskaufmann, Schwetzingen
a)
Verein
Satzung vom 20.06.1986 in Neufassung vom 20.03.2009 mit Änderung vom 22.03.2013.
a)
04.09.2014
Schmid

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
04.09.2014.
Tag der ersten Eintragung:
28.11.1986
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
der stellvertretende Vorsitzende sowie der Kassenwart.
Der Vorsitzende ist allein, der stellvertretende
Vorsitzende und der Kassenwart gemeinsam zur
Vertretung des Vereins berechtigt.
Rechtsgeschäfte, die den Verein nicht mit mehr als 500,-
- Euro belasten, kann der Vorsitzende bzw. der
stellvertretende Vorsitzende zusammen mit dem
Kassenwart abschließen.
Für Einzelausgaben über 5.000,-- Euro ist die vorherige
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Das gleiche gilt für die Aufnahme von Verbindlichkeiten
über 500,-- Euro.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2018 mit Änderungen vom 07.12.2018 und
13.02.2019 hat die Neufassung beschlossen.
a)
01.03.2019
Essert

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 38-45
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
der stellvertretende Vorsitzende sowie der
Schatzmeister.
Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt, der
stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister
vertreten gemeinsam.
Für Einzelausgaben über 1.000,00 EUR bedarf es eines
Vorstandsbeschlusses.
Für Einzelausgaben über 7.500,00 EUR ist die vorherige
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Das gleiche gilt für die Aufnahme von Verbindlichkeiten
über 1000,00 EUR.

b)
Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei
Schatzmeister:
Wiegand, Franz, Versicherungskaufmann, Schwetzingen
a)
Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen;
hierbei wurden insbesondere im 2. Abschnitt "Gruppenvorstand" § 20 (Zusammensetzung)
und § 21 (Vertretungsbefugnis) geändert.
a)
04.12.2023
Essert
b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 59 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.