Handelsregister · VR 420375
Chronologischer Auszug
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Gruppe Schwetzingen-Oftersheim-Plankstadt e.V. im Bezirk Rhein-Neckar e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Gruppe Schwetzingen-Oftersheim-Plankstadt e.V. im Bezirk Rhein- Neckar e.V. b) Schwetzingen | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende sowie der Kassenwart. Der Vorsitzende ist allein, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt. Rechtsgeschäfte, die den Verein nicht mit mehr als 500,- - Euro belasten, kann der Vorsitzende bzw. der stellvertretende Vorsitzende zusammen mit dem Kassenwart abschließen. Für Einzelausgaben über 5.000,-- Euro ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Das gleiche gilt für die Aufnahme von Verbindlichkeiten. b) Vorsitzender: Dr. Hemberger, Marc, Plankstadt, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Gassner, Falko, Plankstadt, *XX.XX.XXXX Kassenwart: Wiegand, Franz, Versicherungskaufmann, Schwetzingen | a) Verein Satzung vom 20.06.1986 in Neufassung vom 20.03.2009 mit Änderung vom 22.03.2013. | a) 04.09.2014 Schmid b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.09.2014. Tag der ersten Eintragung: 28.11.1986 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende sowie der Kassenwart. Der Vorsitzende ist allein, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt. Rechtsgeschäfte, die den Verein nicht mit mehr als 500,- - Euro belasten, kann der Vorsitzende bzw. der stellvertretende Vorsitzende zusammen mit dem Kassenwart abschließen. Für Einzelausgaben über 5.000,-- Euro ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Das gleiche gilt für die Aufnahme von Verbindlichkeiten über 500,-- Euro. | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2018 mit Änderungen vom 07.12.2018 und 13.02.2019 hat die Neufassung beschlossen. | a) 01.03.2019 Essert b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 38-45 | |
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende sowie der Schatzmeister. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten gemeinsam. Für Einzelausgaben über 1.000,00 EUR bedarf es eines Vorstandsbeschlusses. Für Einzelausgaben über 7.500,00 EUR ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Das gleiche gilt für die Aufnahme von Verbindlichkeiten über 1000,00 EUR. b) Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei Schatzmeister: Wiegand, Franz, Versicherungskaufmann, Schwetzingen | a) Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; hierbei wurden insbesondere im 2. Abschnitt "Gruppenvorstand" § 20 (Zusammensetzung) und § 21 (Vertretungsbefugnis) geändert. | a) 04.12.2023 Essert b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 59 ff |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.