Handelsregister · GnR 1129

Chronologischer Auszug

Deutsche Krypto eG · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsche Krypto eG

b)
Hamburg

c)
Die Genossenschaft stellt seinen
Mitgliedern eine internetbasierte Portal
Plattform zur Verfügung, die die Nutzer
der Plattform
(Genossenschaftsmitglieder) darin
unterstützt, Grundlagenwissen über die
Blockchaintechnologie zu erlangen,
aktuelle Informationen aus diesem
Bereich zu erhalten und Möglichkeiten
zur technischen Weiterbildung im
Bereich Kryptowährungen zu nutzen. Die
Plattform dienst weiterhin dem
Erfahrungsaustausch und auch als
Instrument zur genossenschaftlichen
Investition im Bereich der neuen
Finanztechnologien durch die Nutzung
der Blockchaintechnologie zum Vorteil
seiner Mitglieder.
Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind
zulässig.
Die Genossenschaft kann im Rahmen
von § 1 Abs. 2 GenG andere
Unternehmen errichten und erwerben,
sowie sich an anderen Unternehmen
beteiligen, und darf alle Maßnahmen
treffen, die geeignet sind oder geeignet
erscheinen, den Gesellschaftszweck zu
fördern und/oder Organ im Rahmen
eines steuerlichen
Organschaftsverhältnisses sein,
Zweigniederlassungen und andere
Unternehmen gründen, solche erwerben
oder als deren Komplementärin
fungieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben
kann sie sich der Hilfe sachverständiger
Dritter bedienen.
Die Genossenschaft kann für sich
Inhaberschuldverschreibungen
ausgeben, Genussrechte und stille
Beteiligungen gewähren und ist
berechtigt, Teile des
Genossenschaftskapitals in rentierliche
Geld- und Kapitalmarktpapiere
anzulegen.
Keine Nachschusspflicht der
Genossen.
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.
Vorstandsmitglieder können
ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte
für die Genossenschaft mit sich als
Vertreter eines Dritten vorzunehmen.
.

b)
Vorstandsvorsitzender:
Milnes, Ingar Alan, Hamburg,
*XX.XX.XXXX
Stellvertretender
Vorstandsvorsitzender:
Maß, Johann Christian, Hamburg,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Die Satzung ist errichtet am 03.10.2018 und
wurde geändert am 05.03.2020, am
21.10.2020 und zuletzt am 23.09.2021.
a)
28.10.2021
Rullmann
2c)
Die Genossenschaft stellt seinen
Mitgliedern eine internetbasierte Portal
Plattform zur Verfügung, die die Nutzer
der Plattform
(Genossenschaftsmitglieder) darin
unterstützt, Grundlagenwissen über die
Blockchaintechnologie zu erlangen,
aktuelle Informationen aus diesem
Bereich zu erhalten und Möglichkeiten
zur technischen Weiterbildung im
Bereich Kryptowährungen zu nutzen. Die
Plattform dient weiterhin dem
Erfahrungsaustausch und auch als
Instrument zur genossenschaftlichen
Investition im Bereich der neuen
Finanztechnologien durch die Nutzung
der Blockchaintechnologie zum Vorteil
seiner Mitglieder.
Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind
zulässig.
Die Genossenschaft kann im Rahmen
von § 1 Abs. 2 GenG andere
Unternehmen errichten und erwerben,
sowie sich an anderen Unternehmen
beteiligen, und darf alle Maßnahmen
treffen, die geeignet sind oder geeignet
erscheinen, den Gesellschaftszweck zu
fördern und/oder Organ im Rahmen
eines steuerlichen
Organschaftsverhältnisses sein,
Zweigniederlassungen und andere
Unternehmen gründen, solche erwerben
oder als deren Komplementärin
fungieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben
kann sie sich der Hilfe sachverständiger
Dritter bedienen.
Die Genossenschaft kann für sich
Inhaberschuldverschreibungen
ausgeben, Genussrechte und stille
Beteiligungen gewähren und ist
berechtigt, Teile des
Genossenschaftskapitals in rentierliche
Geld- und Kapitalmarktpapiere
anzulegen.
a)
04.11.2021
Zacharias

b)
Eintragung Nr. 1 Spalte 2 c)
vom 28.10.2021 wegen eines
Schreibfehlers von Amts
wegen berichtigt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.