Handelsregister · GnR 1129
Chronologischer Auszug
Deutsche Krypto eG · Amtsgericht Hamburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Deutsche Krypto eG b) Hamburg c) Die Genossenschaft stellt seinen Mitgliedern eine internetbasierte Portal Plattform zur Verfügung, die die Nutzer der Plattform (Genossenschaftsmitglieder) darin unterstützt, Grundlagenwissen über die Blockchaintechnologie zu erlangen, aktuelle Informationen aus diesem Bereich zu erhalten und Möglichkeiten zur technischen Weiterbildung im Bereich Kryptowährungen zu nutzen. Die Plattform dienst weiterhin dem Erfahrungsaustausch und auch als Instrument zur genossenschaftlichen Investition im Bereich der neuen Finanztechnologien durch die Nutzung der Blockchaintechnologie zum Vorteil seiner Mitglieder. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. Die Genossenschaft kann im Rahmen von § 1 Abs. 2 GenG andere Unternehmen errichten und erwerben, sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen, und darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind oder geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern und/oder Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses sein, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen, solche erwerben oder als deren Komplementärin fungieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. Die Genossenschaft kann für sich Inhaberschuldverschreibungen ausgeben, Genussrechte und stille Beteiligungen gewähren und ist berechtigt, Teile des Genossenschaftskapitals in rentierliche Geld- und Kapitalmarktpapiere anzulegen. | Keine Nachschusspflicht der Genossen. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte für die Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen. . b) Vorstandsvorsitzender: Milnes, Ingar Alan, Hamburg, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: Maß, Johann Christian, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Die Satzung ist errichtet am 03.10.2018 und wurde geändert am 05.03.2020, am 21.10.2020 und zuletzt am 23.09.2021. | a) 28.10.2021 Rullmann | |
| 2 | c) Die Genossenschaft stellt seinen Mitgliedern eine internetbasierte Portal Plattform zur Verfügung, die die Nutzer der Plattform (Genossenschaftsmitglieder) darin unterstützt, Grundlagenwissen über die Blockchaintechnologie zu erlangen, aktuelle Informationen aus diesem Bereich zu erhalten und Möglichkeiten zur technischen Weiterbildung im Bereich Kryptowährungen zu nutzen. Die Plattform dient weiterhin dem Erfahrungsaustausch und auch als Instrument zur genossenschaftlichen Investition im Bereich der neuen Finanztechnologien durch die Nutzung der Blockchaintechnologie zum Vorteil seiner Mitglieder. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. Die Genossenschaft kann im Rahmen von § 1 Abs. 2 GenG andere Unternehmen errichten und erwerben, sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen, und darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind oder geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern und/oder Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses sein, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen, solche erwerben oder als deren Komplementärin fungieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. Die Genossenschaft kann für sich Inhaberschuldverschreibungen ausgeben, Genussrechte und stille Beteiligungen gewähren und ist berechtigt, Teile des Genossenschaftskapitals in rentierliche Geld- und Kapitalmarktpapiere anzulegen. | a) 04.11.2021 Zacharias b) Eintragung Nr. 1 Spalte 2 c) vom 28.10.2021 wegen eines Schreibfehlers von Amts wegen berichtigt. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.