Handelsregister · HRB 52991

Chronologischer Auszug

Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsche Kinder- und Jugendstiftung - Eine Gemeinschaftsaktion
für Jugend und Zukunft - Gesellschaft mit beschränkter Haftung

b)
Berlin

c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Sie ist nicht auf
Erwerb gerichtet und unterhält
keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

2. Die Gesellschaft wurde gegründet mit der Aufgabe, private und
öffentliche Mittel zu sammeln und
die ihr zugewendeten und aus Erträgen zufließenden Mittel für die
Förderung der Jugendarbeit im
In- und Ausland zu verwenden.
Zuwendungen unter der Auflage,
nicht die Mittel selbst, sondern
nur die Erträge daraus zu verwenden, wachsen dem Gesellschaftsvermögen zu.

3. Die Gesellschaft unterstützt
insbesondere den Aufbau der Jugendarbeit in den neuen Bundesländern und den östlichen Bezirken Berlins und die gemeinnützigen Zwecke der International
Youth Foundation, Battle Creek,
MI/USA, auf deren Initiative hin
sie entstanden ist. Die Mittel dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden, insbesondere für

- die Förderung von Bildung und
Erziehung sowie der Jugendhilfe,
- die Förderung der Entwicklungshilfe und Völkerverständigung

- und allgemein die Förderung
des friedlichen Zusammenlebens
in Gesellschaft und Kultur sowie
zwischen den Völkern.

In diesem Zusammenhang ist auch
eine Mittelverwendung für wissenschaftliche Zwecke und hilfsbedürftige Personen zulässig. Daneben kann die Gesellschaft auch
Mittel für die Verwirklichung der
gemeinnützigen Zwecke der International Youth Foundation, Battle
Creek, Michigan, USA, beschaffen.
180.000 DMa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten. Einzelvertretungsbefugnis
kann erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:

1.
Dr. Kahl, Heike, Germanistin, Berlin
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
06.05.1994

mit letzter Änderung vom
08.06.2001
a)
18.08.2004
Bierkandt
b)
Tag der ersten Eintragung
10.10.1994

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
297.260 EURa)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.06.2003
ist das Stammkapital auf EUR umgestellt und auf 92.160 EUR erhöht
sowie um weitere 5.100 EUR auf
97.260 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3
(Stammkapital).
a)
15.06.2006
Wiechert
b)
Beschluss Bl.
330 ff Sdb. 1, Bl.
8 f. Sdb. 2
3c)
die Förderung der Bildung und
Erziehung, der beruflichen Bildung, der Jugendhilfe, der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung. Bei der Erfüllung ihrer Zwecke ist die Gesellschaft sowohl fördernd (im Sinne des § 58
Nr. 1 AO) als auch selbst unmittelbar tätig. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere
durch:
(a) die Identifizierung, Förderung und Verbreitung erfolgreicher Projektpraxis im Bereich ihrer Satzungszwecke; zu diesem
Zweck sammelt die Gesellschaft
private und öffentliche Mittel
(b) die Durchführung eigener Projektaktivitäten in den genannten
Bereichen:
- Bildung und Erziehung: z.B. Begleitprogramm zur Entwicklung
von Ganztagsschulen, Förderprogramm an der Schnittstelle von
Kita und Grundschule "PONTE",
Schulpartnerschaften -Berufliche
Bildung: z.B. Programme zur Berufsfrühorientierung,
Schülerfirmen
Die Förderung der beruflichen
Bildung erfolgt auch durch Hilfen
zur
Selbsthilfe bei der Berufswegeplanung jugendlicher. Hierzu zählt
auch die
Hilfe bei der Planung beruflicher
Karrieren als Selbständige. Die
Gesellschaft bietet dabei keine unternehmensberaterischen
Dienstleistungen an, soweit sich
diese auf Werkleistungen beziehen (Erstellung von Businessplänen, banküblichen Kreditunterlagen, Marktrecherchen etc.), sondern zielt auf die Befähigung Jugendlicher, die für ihr berufliches
Fortkommen erforderlichen Planungs- und Umsetzungsprozesse
selbst zu gestalten. Hierzu zählt
auch die Unterstützung und die
Vergabe materieller Hilfen für
Personen, die dem in
§ 53 AO genannten Personenkreis
angehören. Diese Hilfen sollen
ausschließlich der Entwicklung
beruflicher Perspektiven innerhalb wie außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen dienen.
-Jugendhilfe: z.B. Schülerclubs,
Programme zur Förderung von
Schulsozialarbeit
-Entwicklungshilfe: z.B. Projekte zur Kinder- und Jugendhilfe in
Entwicklungsländern
- Völkerverständigung: z.B. Trinationales Schülerclubprogramm,
deutsch- polnisches Youth Bank
Projekt.
(c) Zuwendungen, die der Gesellschaft unter Auflage zufließen,
nicht die Mittel selbst, sondern
nur die Erträge daraus zu verwenden, wachsen dem Gesellschaftsvermögen zu.
(d) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der
Abgabenordnung. Sie ist selbstlos
tätig und verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2006
ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
a)
10.04.2007
Prof. Dr. Ries
4a)
Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH

b)
Geschäftsanschrift:
Tempelhofer Ufer 11, 10963 Berlin
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.07.2009 ist
der Gesellschaftsvertrag geändert in
§ 1 (Firma).
a)
18.03.2010
Prof. Dr. Ries
51.
Dr. Durdel, Anja, *XX.XX.XXXX, Falkensee

Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen

2.
Hinte, Frank, *XX.XX.XXXX, Berlin

Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen
a)
03.02.2012
Waligorski
6Nicht mehr Prokurist:

1. Dr. Durdel, Anja

Änderung zu Nr. 2:

nunmehr

Hinte, Frank
Einzelprokura
a)
10.04.2015
Nuck
7c)
Die Förderung der Bildung und
Erziehung, der beruflichen Bildung, der Jugendhilfe, der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung. Bei der Erfüllung ihrer Zwecke ist die Gesellschaft sowohl fördernd (im Sinne des § 58
Nr. 1 AO) als auch selbst unmittelbar tätig. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere
durch:
(a) die Identifizierung, Förderung und Verbreitung erfolgreicher Projektpraxis im Bereich ihrer Satzungszwecke; zu diesem
Zweck sammelt die Gesellschaft
private und öffentliche Mittel
(b) die Durchführung eigener Projektaktivitäten in den genannten
Bereichen:
Bildung und Erziehung: z.B. Begleitprogramm zur Entwicklung
von Ganztagsschulen, Förderprogramm an der Schnittstelle von
Kita und Grundschule; "PONTE",
Schulpartnerschaften; Berufliche
Bildung: z.B. Programme zur Berufsfrühorientierung, Schülerfirmen. Die Förderung der beruflichen Bildung erfolgt auch durch
Hilfen zur Selbsthilfe bei der Berufswegeplanung Jugendlicher.
Hierzu zählt auch die Hilfe bei
der Planung beruflicher Karrieren
als Selbständige. Die Gesellschaft
bietet dabei keine unternehmensberaterischen Dienstleistungen an,
soweit sich diese auf Werkleistungen beziehen (Erstellung von
Businessplänen, banküblichen
Kreditunterlagen, Marktrecherchen etc.), sondern zielt auf die
Befähigung Jugendlicher, die für
ihr berufliches Fortkommen erforderlichen Planungs- und Umsetzungsprozesse selbst zu gestalten.
Hierzu zählt auch die Unterstützung und die Vergabe materieller
Hilfen für Personen, die dem in §
53 AO genannten Personenkreis
angehören. Diese Hilfen sollen
ausschließlich der Entwicklung
beruflicher Perspektiven innerhalb wie außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen dienen; Jugendhilfe: z.B. Schülerclubs, Programme zur Förderung von Schulsozialarbeit; Entwicklungshilfe:
z.B. Projekte zur Kinder- und Jugendhilfe in Entwicklungsländern;
Völkerverständigung: z.B. Trinationales Schülerclubprogramm,
deutsch- polnisches Youth Bank
Projekt.
(c) Zuwendungen, die der Gesellschaft unter Auflage zufließen,
nicht die Mittel selbst, sondern
nur die Erträge daraus zu verwenden, wachsen dem Gesellschaftsvermögen zu.
(d) Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Sie ist selbstlos tätig; sie verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.04.2016
ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
a)
31.08.2016
Prof. Dr. Ries
8b)
Geschäftsführer:
2.
Hinte, Frank, *XX.XX.XXXX, Berlin
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen

Änderung zu Nr. 1:
Geschäftsführer:
Dr. Kahl, Heike, geb. Lange,
*XX.XX.XXXX, Berlin, Germanistin
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
Nicht mehr Prokurist:

2. Hinte, Frank
a)
28.06.2018
Rebettge
93.
Rentl, Michaela, *XX.XX.XXXX, Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer

4.
Schröder, Karenina, *XX.XX.XXXX,
Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
a)
06.02.2020
Ringmayer
10a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.11.2019 ist
der Gesellschaftsvertrag geändert in
§ 9 (Stiftungsrat).
a)
30.03.2020
Prof. Dr. Ries
11c)
1) Förderung der Bildung und Erziehung, der beruflichen Bildung,
der Jugendhilfe, der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung sowie der Behindertenhilfe und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke.
2) Bei der Erfüllung ihrer Zwecke ist die Gesellschaft sowohl
fördernd (im Sinne des § 58 Nr.
1 AO) als auch selbst unmittelbar
tätig.
3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
a) die Identifizierung, Förderung und Verbreitung erfolgreicher Projektpraxis im Bereich ihrer Satzungszwecke; zu diesem
Zweck sammelt die Gesellschaft
private und öffentliche Mittel
b) die Durchführung eigener Projektaktivitäten in den genannten
Bereichen:
- Bildung und Erziehung: z.B. Begleitprogramm zur Entwicklung
von Ganztagsschulen, Förderprogramm an der Schnittstelle von
Kita und Grundschule "PONTE",
Schulpartnerschaften
- Berufliche Bildung: z.B. Programme zur Berufsfrühorientierung, Schülerfirmen. Die Förderung der beruflichen Bildung
erfolgt auch durch Hilfen zur
Selbsthilfe bei der Berufswegeplanung Jugendlicher. Hierzu zählt
auch die Hilfe bei der Planung beruflicher Karrieren als Selbständige. Die Gesellschaft bietet dabei keine unternehmensberaterischen Dienstleistungen an, soweit
sich diese auf Werkleistungen beziehen (Erstellung von Businessplänen, banküblichen Kreditunterlagen, Marktrecherchen etc.),
sondern zielt auf die Befähigung
Jugendlicher, die für ihr berufliches Fortkommen erforderlichen
Planungs- und Umsetzungsprozesse selbst zu gestalten. Hierzu
zählt auch die Unterstützung und
die Vergabe materieller Hilfen für
Personen, die dem in § 53 AO genannten Personenkreis angehören.
Diese Hilfen sollen ausschließlich
der Entwicklung beruflicher Perspektiven innerhalb wie außerhalb
von Beschäftigungsverhältnissen
dienen.
- Jugendhilfe: z.B. Schülerclubs,
Programme zur Förderung von
Schulsozialarbeit
- Entwicklungshilfe: z.B. Projekte zur Kinder- und Jugendhilfe in
Entwicklungsländern
- Völkerverständigung: z.B. trinationales Schülerclubprogramm,
deutsch-polnisches Youth Bank
Projekt.
c) Zuwendungen, die der Gesellschaft unter der Auflage zufließen, nicht die Mittel selbst, sondern nur die Erträge daraus zu
verwenden, wachsen dem Gesellschaftsvermögen zu.
d) Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH mit Sitz in
Berlin verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig ; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.09.2020
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gesellschaftszweck und
Gemeinnützigkeit) und § 8 (Gesellschafterversammlung).
a)
08.09.2020
Prof. Dr. Ries
12Nicht mehr Prokurist:

4. Schröder, Karenina
a)
10.12.2020
Steinberg
13b)
Geschäftsführer:
3.
Rolvering, Anne, *XX.XX.XXXX, Berlin
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
25.05.2021
Taborsky
14b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Dr. Kahl, Heike, geb. Lange
a)
07.01.2022
Taborsky
15c)
1) Förderung der Bildung und Erziehung, der beruflichen Bildung,
der Jugendhilfe, der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung sowie der Behindertenhilfe und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke.
2) Bei der Erfüllung ihrer Zwecke ist die Gesellschaft sowohl
fördernd (im Sinne des § 58 Nr.
1 AO) als auch selbst unmittelbar
tätig.
3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
a) die Identifizierung, Förderung und Verbreitung erfolgreicher Projektpraxis im Bereich ihrer Satzungszwecke; zu diesem
Zweck sammelt die Gesellschaft
private und öffentliche Mittel
b) die Durchführung eigener Projektaktivitäten in den genannten
Bereichen:
- Bildung und Erziehung: z.B. Begleitprogramm zur Entwicklung
von Ganztagsschulen, Förderprogramm an der Schnittstelle von
Kita und Grundschule "PONTE",
Schulpartnerschaften
- Berufliche Bildung: z.B. Programme zur Berufsfrühorientierung, Schülerfirmen. Die Förderung der beruflichen Bildung
erfolgt auch durch Hilfen zur
Selbsthilfe bei der Berufswegeplanung Jugendlicher. Hierzu zählt
auch die Hilfe bei der Planung beruflicher Karrieren als Selbständige. Die Gesellschaft bietet dabei keine unternehmensberaterischen Dienstleistungen an, soweit
sich diese auf Werkleistungen beziehen (Erstellung von Businessplänen, banküblichen Kreditunterlagen, Marktrecherchen etc.),
sondern zielt auf die Befähigung
Jugendlicher, die für ihr berufliches Fortkommen erforderlichen
Planungs- und Umsetzungsprozesse selbst zu gestalten. Hierzu
zählt auch die Unterstützung und
die Vergabe materieller Hilfen für
Personen, die dem in § 53 AO genannten Personenkreis angehören.
Diese Hilfen sollen ausschließlich
der Entwicklung beruflicher Perspektiven innerhalb wie außerhalb
von Beschäftigungsverhältnissen
dienen.
- Jugendhilfe: z.B. Schülerclubs,
Programme zur Förderung von
Schulsozialarbeit
- Entwicklungshilfe: z.B. Projekte zur Kinder- und Jugendhilfe in
Entwicklungsländern
- Völkerverständigung: z.B. trinationales Schülerclubprogramm,
deutsch-polnisches Youth Bank
Projekt.
-Behindertenhilfe: Durch die Begleitung und Unterstützung von
Kindern und Jugendlichen mit
Beeinträchtigungen im Sinne des
SGB lX (Teilhabe- und Förderbedarf) Die Gesellschaft unterstützt im Rahmen ihrer programmatischen Arbeit die Selbstwirksamkeit und Teilhabechancen der
Zielgruppe, indem sie ihre Bedarfe ermittelt und darauf basierend Angebote für sie schafft. Beispielsprogramme: inklusive Arbeitswelt, Gemeinsam Klasse - lnklusion macht Schule, Think Big,
UCount.
c) Zuwendungen, die der Gesellschaft unter der Auflage zufließen, nicht die Mittel selbst, sondern nur die Erträge daraus zu
verwenden, wachsen dem Gesellschaftsvermögen zu.
d) Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH mit Sitz in
Berlin verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig ; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.02.2022
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gesellschaftszweck und
Gemeinnützigkeit).
a)
23.02.2022
Prof. Dr. Ries
165.
Schmidt, Annekathrin, *XX.XX.XXXX,
Kleinmachnow

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
a)
30.08.2022
Sawade
17c)
1) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der Bildung und Erziehung, der beruflichen Bildung, der
Jugendhilfe, der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung
sowie der Behindertenhilfe und
des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke.

2) Bei der Erfüllung ihrer Zwecke ist die Gesellschaft sowohl
fördernd (im Sinne des § 58 Nr. 1
AO) als auch selbst unmittelbartätig.

3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

a) die Identifizierung, Förderung und Verbreitung erfolgreicher Projektpraxis im Bereich ihrer Satzungszwecke; zu diesem
Zweck sammelt die Gesellschaft
private und öffentliche Mittel
b) die Durchführung eigener Projektaktivitäten in den genannten
Bereichen:
- Bildung und Erziehung: z.B. Begleitprogramm zur Entwicklung
von Ganztagsschulen, Förderprogramm an der Schnittstelle von
Kita und Grundschule "PONTE",
Schulpartnerschaften
- Berufliche Bildung: z.B. Programme zur Berufsfrühorientierung, Schülerfirmen. Die Förderung der beruflichen Bildung
erfolgt auch durch Hilfen zur
Selbsthilfe bei der Berufswegeplanung Jugendlicher. Hierzu zählt
auch die Hilfe bei der Planung beruflicher Karrieren als Selbständige. Die Gesellschaft bietet dabei keine unternehmensberaterischen Dienstleistungen an, soweit
sich diese auf Werkleistungen beziehen (Erstellung von Businessplänen, banküblichen Kreditunterlagen, Marktrecherchen etc.),
sondern zielt auf die Befähigung
Jugendlicher, die für ihr berufliches Fortkommen erforderlichen
Planungs- und Umsetzungsprozesse selbst zu gestalten. Hierzu
zählt auch die Unterstützung und
die Vergabe materieller Hilfen für
Personen, die dem in § 53 AO genannten Personenkreis angehören.
Diese Hilfen sollen ausschließlich
der Entwicklung beruflicher Perspektiven innerhalb wie außerhalb
von Beschäftigungsverhältnissen
dienen.
- Jugendhilfe: z.B. Schülerclubs,
Programme zur Förderung von
Schulsozialarbeit
- Entwicklungshilfe: z.B. Projekte zur Kinder- und Jugendhilfe in
Entwicklungsländern
- Völkerverständigung: z.B. trinationales Schülerclubprogramm,
deutsch-polnisches Youth Bank
Projekt.
- Behindertenhilfe: Durch die Begleitung und Unterstützung von
Kindern und Jugendlichen mit
Beeinträchtigungen im Sinne des
SGB IX (Teilhabe- und Förderbedarf). Die Gesellschaft unterstützt im Rahmen ihrer programmatischen Arbeit die Selbstwirksamkeit und Teilhabechancen der
Zielgruppe, indem sie ihre Bedarfe ermittelt und darauf basierend Angebote für sie schafft. Beispielsprogramme: inklusive Arbeitswelt, Gemeinsam Klasse - Inklusion macht Schule, Think Big,
UCount.

c) Zuwendungen, die der Gesellschaft unter der Auflage zufließen, nicht die Mittel selbst, sondern nur die Erträge daraus zu
verwenden, wachsen dem Gesellschaftsvermögen zu.
d) Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH mit Sitz in
Berlin verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

4) In der Umsetzung ihrer steuerbegünstigten Satzungszwecke
wirkt die Gesellschaft mit ihren
Tochtergesellschaften TU11 Verwaltungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Charlottenburg, HRB
159506 B) und dynalog gmbh
(Amtsgericht Charlottenburg,
HRB 158622B ) im Sinne des §
57 (3) AO planmäßig zusammen.
Gegenstand des planmäßigen Zusammenwirkens sind insbesondere die folgenden, von den Tochtergesellschaften bezogenen Leistungen:

a) TU11 Verwaltungsgesellschaft
mbH:

- Untervermietung von Büroräumen inklusive damit verbundener
Verwaltungsaufgaben
- Vermietung von Arbeitsplatzausstattung (u.a. Mobiliar) und
technischer Infrastruktur (Hardware und Software)
- Buchhaltung
- Controlling
- Personalmanagement
- Fördermittelmanagement und verwaltung

b) dynalog gmbh:

- Pressearbeit
- externe Kommunikation, wie
z.B. die Erstellung von Publikationen, Prospekten, Newslettern
oder Internetseiten
- Öffentlichkeitsarbeit, wie z.B.
die Gestaltung von Anzeigen und
Bannern
- Veranstaltungsmanagement

jeweils im Auftrag der Gesellschaft.

Die von den Tochtergesellschaften bezogenen Leistungen sind integrierter Bestandteil der Zweckverfolgung der Gesellschaft.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.12.2022
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).
a)
24.01.2023
Prof. Dr. Ries

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