Handelsregister · HRB 52991
Chronologischer Auszug
Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Deutsche Kinder- und Jugendstiftung - Eine Gemeinschaftsaktion für Jugend und Zukunft - Gesellschaft mit beschränkter Haftung b) Berlin c) 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist nicht auf Erwerb gerichtet und unterhält keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. 2. Die Gesellschaft wurde gegründet mit der Aufgabe, private und öffentliche Mittel zu sammeln und die ihr zugewendeten und aus Erträgen zufließenden Mittel für die Förderung der Jugendarbeit im In- und Ausland zu verwenden. Zuwendungen unter der Auflage, nicht die Mittel selbst, sondern nur die Erträge daraus zu verwenden, wachsen dem Gesellschaftsvermögen zu. 3. Die Gesellschaft unterstützt insbesondere den Aufbau der Jugendarbeit in den neuen Bundesländern und den östlichen Bezirken Berlins und die gemeinnützigen Zwecke der International Youth Foundation, Battle Creek, MI/USA, auf deren Initiative hin sie entstanden ist. Die Mittel dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden, insbesondere für - die Förderung von Bildung und Erziehung sowie der Jugendhilfe, - die Förderung der Entwicklungshilfe und Völkerverständigung - und allgemein die Förderung des friedlichen Zusammenlebens in Gesellschaft und Kultur sowie zwischen den Völkern. In diesem Zusammenhang ist auch eine Mittelverwendung für wissenschaftliche Zwecke und hilfsbedürftige Personen zulässig. Daneben kann die Gesellschaft auch Mittel für die Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke der International Youth Foundation, Battle Creek, Michigan, USA, beschaffen. | 180.000 DM | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Dr. Kahl, Heike, Germanistin, Berlin | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 06.05.1994 mit letzter Änderung vom 08.06.2001 | a) 18.08.2004 Bierkandt b) Tag der ersten Eintragung 10.10.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | 97.260 EUR | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.06.2003 ist das Stammkapital auf EUR umgestellt und auf 92.160 EUR erhöht sowie um weitere 5.100 EUR auf 97.260 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital). | a) 15.06.2006 Wiechert b) Beschluss Bl. 330 ff Sdb. 1, Bl. 8 f. Sdb. 2 | |||
| 3 | c) die Förderung der Bildung und Erziehung, der beruflichen Bildung, der Jugendhilfe, der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung. Bei der Erfüllung ihrer Zwecke ist die Gesellschaft sowohl fördernd (im Sinne des § 58 Nr. 1 AO) als auch selbst unmittelbar tätig. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch: (a) die Identifizierung, Förderung und Verbreitung erfolgreicher Projektpraxis im Bereich ihrer Satzungszwecke; zu diesem Zweck sammelt die Gesellschaft private und öffentliche Mittel (b) die Durchführung eigener Projektaktivitäten in den genannten Bereichen: - Bildung und Erziehung: z.B. Begleitprogramm zur Entwicklung von Ganztagsschulen, Förderprogramm an der Schnittstelle von Kita und Grundschule "PONTE", Schulpartnerschaften -Berufliche Bildung: z.B. Programme zur Berufsfrühorientierung, Schülerfirmen Die Förderung der beruflichen Bildung erfolgt auch durch Hilfen zur Selbsthilfe bei der Berufswegeplanung jugendlicher. Hierzu zählt auch die Hilfe bei der Planung beruflicher Karrieren als Selbständige. Die Gesellschaft bietet dabei keine unternehmensberaterischen Dienstleistungen an, soweit sich diese auf Werkleistungen beziehen (Erstellung von Businessplänen, banküblichen Kreditunterlagen, Marktrecherchen etc.), sondern zielt auf die Befähigung Jugendlicher, die für ihr berufliches Fortkommen erforderlichen Planungs- und Umsetzungsprozesse selbst zu gestalten. Hierzu zählt auch die Unterstützung und die Vergabe materieller Hilfen für Personen, die dem in § 53 AO genannten Personenkreis angehören. Diese Hilfen sollen ausschließlich der Entwicklung beruflicher Perspektiven innerhalb wie außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen dienen. -Jugendhilfe: z.B. Schülerclubs, Programme zur Förderung von Schulsozialarbeit -Entwicklungshilfe: z.B. Projekte zur Kinder- und Jugendhilfe in Entwicklungsländern - Völkerverständigung: z.B. Trinationales Schülerclubprogramm, deutsch- polnisches Youth Bank Projekt. (c) Zuwendungen, die der Gesellschaft unter Auflage zufließen, nicht die Mittel selbst, sondern nur die Erträge daraus zu verwenden, wachsen dem Gesellschaftsvermögen zu. (d) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2006 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. | a) 10.04.2007 Prof. Dr. Ries | ||
| 4 | a) Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH b) Geschäftsanschrift: Tempelhofer Ufer 11, 10963 Berlin | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.07.2009 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma). | a) 18.03.2010 Prof. Dr. Ries | |||
| 5 | 1. Dr. Durdel, Anja, *XX.XX.XXXX, Falkensee Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen 2. Hinte, Frank, *XX.XX.XXXX, Berlin Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen | a) 03.02.2012 Waligorski | ||||
| 6 | Nicht mehr Prokurist: 1. Dr. Durdel, Anja Änderung zu Nr. 2: nunmehr Hinte, Frank Einzelprokura | a) 10.04.2015 Nuck | ||||
| 7 | c) Die Förderung der Bildung und Erziehung, der beruflichen Bildung, der Jugendhilfe, der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung. Bei der Erfüllung ihrer Zwecke ist die Gesellschaft sowohl fördernd (im Sinne des § 58 Nr. 1 AO) als auch selbst unmittelbar tätig. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch: (a) die Identifizierung, Förderung und Verbreitung erfolgreicher Projektpraxis im Bereich ihrer Satzungszwecke; zu diesem Zweck sammelt die Gesellschaft private und öffentliche Mittel (b) die Durchführung eigener Projektaktivitäten in den genannten Bereichen: Bildung und Erziehung: z.B. Begleitprogramm zur Entwicklung von Ganztagsschulen, Förderprogramm an der Schnittstelle von Kita und Grundschule; "PONTE", Schulpartnerschaften; Berufliche Bildung: z.B. Programme zur Berufsfrühorientierung, Schülerfirmen. Die Förderung der beruflichen Bildung erfolgt auch durch Hilfen zur Selbsthilfe bei der Berufswegeplanung Jugendlicher. Hierzu zählt auch die Hilfe bei der Planung beruflicher Karrieren als Selbständige. Die Gesellschaft bietet dabei keine unternehmensberaterischen Dienstleistungen an, soweit sich diese auf Werkleistungen beziehen (Erstellung von Businessplänen, banküblichen Kreditunterlagen, Marktrecherchen etc.), sondern zielt auf die Befähigung Jugendlicher, die für ihr berufliches Fortkommen erforderlichen Planungs- und Umsetzungsprozesse selbst zu gestalten. Hierzu zählt auch die Unterstützung und die Vergabe materieller Hilfen für Personen, die dem in § 53 AO genannten Personenkreis angehören. Diese Hilfen sollen ausschließlich der Entwicklung beruflicher Perspektiven innerhalb wie außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen dienen; Jugendhilfe: z.B. Schülerclubs, Programme zur Förderung von Schulsozialarbeit; Entwicklungshilfe: z.B. Projekte zur Kinder- und Jugendhilfe in Entwicklungsländern; Völkerverständigung: z.B. Trinationales Schülerclubprogramm, deutsch- polnisches Youth Bank Projekt. (c) Zuwendungen, die der Gesellschaft unter Auflage zufließen, nicht die Mittel selbst, sondern nur die Erträge daraus zu verwenden, wachsen dem Gesellschaftsvermögen zu. (d) Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.04.2016 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. | a) 31.08.2016 Prof. Dr. Ries | |||
| 8 | b) Geschäftsführer: 2. Hinte, Frank, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Dr. Kahl, Heike, geb. Lange, *XX.XX.XXXX, Berlin, Germanistin mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | Nicht mehr Prokurist: 2. Hinte, Frank | a) 28.06.2018 Rebettge | |||
| 9 | 3. Rentl, Michaela, *XX.XX.XXXX, Berlin Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer 4. Schröder, Karenina, *XX.XX.XXXX, Berlin Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer | a) 06.02.2020 Ringmayer | ||||
| 10 | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.11.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 9 (Stiftungsrat). | a) 30.03.2020 Prof. Dr. Ries | ||||
| 11 | c) 1) Förderung der Bildung und Erziehung, der beruflichen Bildung, der Jugendhilfe, der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung sowie der Behindertenhilfe und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke. 2) Bei der Erfüllung ihrer Zwecke ist die Gesellschaft sowohl fördernd (im Sinne des § 58 Nr. 1 AO) als auch selbst unmittelbar tätig. 3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) die Identifizierung, Förderung und Verbreitung erfolgreicher Projektpraxis im Bereich ihrer Satzungszwecke; zu diesem Zweck sammelt die Gesellschaft private und öffentliche Mittel b) die Durchführung eigener Projektaktivitäten in den genannten Bereichen: - Bildung und Erziehung: z.B. Begleitprogramm zur Entwicklung von Ganztagsschulen, Förderprogramm an der Schnittstelle von Kita und Grundschule "PONTE", Schulpartnerschaften - Berufliche Bildung: z.B. Programme zur Berufsfrühorientierung, Schülerfirmen. Die Förderung der beruflichen Bildung erfolgt auch durch Hilfen zur Selbsthilfe bei der Berufswegeplanung Jugendlicher. Hierzu zählt auch die Hilfe bei der Planung beruflicher Karrieren als Selbständige. Die Gesellschaft bietet dabei keine unternehmensberaterischen Dienstleistungen an, soweit sich diese auf Werkleistungen beziehen (Erstellung von Businessplänen, banküblichen Kreditunterlagen, Marktrecherchen etc.), sondern zielt auf die Befähigung Jugendlicher, die für ihr berufliches Fortkommen erforderlichen Planungs- und Umsetzungsprozesse selbst zu gestalten. Hierzu zählt auch die Unterstützung und die Vergabe materieller Hilfen für Personen, die dem in § 53 AO genannten Personenkreis angehören. Diese Hilfen sollen ausschließlich der Entwicklung beruflicher Perspektiven innerhalb wie außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen dienen. - Jugendhilfe: z.B. Schülerclubs, Programme zur Förderung von Schulsozialarbeit - Entwicklungshilfe: z.B. Projekte zur Kinder- und Jugendhilfe in Entwicklungsländern - Völkerverständigung: z.B. trinationales Schülerclubprogramm, deutsch-polnisches Youth Bank Projekt. c) Zuwendungen, die der Gesellschaft unter der Auflage zufließen, nicht die Mittel selbst, sondern nur die Erträge daraus zu verwenden, wachsen dem Gesellschaftsvermögen zu. d) Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH mit Sitz in Berlin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig ; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.09.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gesellschaftszweck und Gemeinnützigkeit) und § 8 (Gesellschafterversammlung). | a) 08.09.2020 Prof. Dr. Ries | |||
| 12 | Nicht mehr Prokurist: 4. Schröder, Karenina | a) 10.12.2020 Steinberg | ||||
| 13 | b) Geschäftsführer: 3. Rolvering, Anne, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) 25.05.2021 Taborsky | ||||
| 14 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dr. Kahl, Heike, geb. Lange | a) 07.01.2022 Taborsky | ||||
| 15 | c) 1) Förderung der Bildung und Erziehung, der beruflichen Bildung, der Jugendhilfe, der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung sowie der Behindertenhilfe und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke. 2) Bei der Erfüllung ihrer Zwecke ist die Gesellschaft sowohl fördernd (im Sinne des § 58 Nr. 1 AO) als auch selbst unmittelbar tätig. 3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) die Identifizierung, Förderung und Verbreitung erfolgreicher Projektpraxis im Bereich ihrer Satzungszwecke; zu diesem Zweck sammelt die Gesellschaft private und öffentliche Mittel b) die Durchführung eigener Projektaktivitäten in den genannten Bereichen: - Bildung und Erziehung: z.B. Begleitprogramm zur Entwicklung von Ganztagsschulen, Förderprogramm an der Schnittstelle von Kita und Grundschule "PONTE", Schulpartnerschaften - Berufliche Bildung: z.B. Programme zur Berufsfrühorientierung, Schülerfirmen. Die Förderung der beruflichen Bildung erfolgt auch durch Hilfen zur Selbsthilfe bei der Berufswegeplanung Jugendlicher. Hierzu zählt auch die Hilfe bei der Planung beruflicher Karrieren als Selbständige. Die Gesellschaft bietet dabei keine unternehmensberaterischen Dienstleistungen an, soweit sich diese auf Werkleistungen beziehen (Erstellung von Businessplänen, banküblichen Kreditunterlagen, Marktrecherchen etc.), sondern zielt auf die Befähigung Jugendlicher, die für ihr berufliches Fortkommen erforderlichen Planungs- und Umsetzungsprozesse selbst zu gestalten. Hierzu zählt auch die Unterstützung und die Vergabe materieller Hilfen für Personen, die dem in § 53 AO genannten Personenkreis angehören. Diese Hilfen sollen ausschließlich der Entwicklung beruflicher Perspektiven innerhalb wie außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen dienen. - Jugendhilfe: z.B. Schülerclubs, Programme zur Förderung von Schulsozialarbeit - Entwicklungshilfe: z.B. Projekte zur Kinder- und Jugendhilfe in Entwicklungsländern - Völkerverständigung: z.B. trinationales Schülerclubprogramm, deutsch-polnisches Youth Bank Projekt. -Behindertenhilfe: Durch die Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen im Sinne des SGB lX (Teilhabe- und Förderbedarf) Die Gesellschaft unterstützt im Rahmen ihrer programmatischen Arbeit die Selbstwirksamkeit und Teilhabechancen der Zielgruppe, indem sie ihre Bedarfe ermittelt und darauf basierend Angebote für sie schafft. Beispielsprogramme: inklusive Arbeitswelt, Gemeinsam Klasse - lnklusion macht Schule, Think Big, UCount. c) Zuwendungen, die der Gesellschaft unter der Auflage zufließen, nicht die Mittel selbst, sondern nur die Erträge daraus zu verwenden, wachsen dem Gesellschaftsvermögen zu. d) Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH mit Sitz in Berlin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig ; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.02.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gesellschaftszweck und Gemeinnützigkeit). | a) 23.02.2022 Prof. Dr. Ries | |||
| 16 | 5. Schmidt, Annekathrin, *XX.XX.XXXX, Kleinmachnow Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer | a) 30.08.2022 Sawade | ||||
| 17 | c) 1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung, der beruflichen Bildung, der Jugendhilfe, der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung sowie der Behindertenhilfe und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke. 2) Bei der Erfüllung ihrer Zwecke ist die Gesellschaft sowohl fördernd (im Sinne des § 58 Nr. 1 AO) als auch selbst unmittelbartätig. 3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) die Identifizierung, Förderung und Verbreitung erfolgreicher Projektpraxis im Bereich ihrer Satzungszwecke; zu diesem Zweck sammelt die Gesellschaft private und öffentliche Mittel b) die Durchführung eigener Projektaktivitäten in den genannten Bereichen: - Bildung und Erziehung: z.B. Begleitprogramm zur Entwicklung von Ganztagsschulen, Förderprogramm an der Schnittstelle von Kita und Grundschule "PONTE", Schulpartnerschaften - Berufliche Bildung: z.B. Programme zur Berufsfrühorientierung, Schülerfirmen. Die Förderung der beruflichen Bildung erfolgt auch durch Hilfen zur Selbsthilfe bei der Berufswegeplanung Jugendlicher. Hierzu zählt auch die Hilfe bei der Planung beruflicher Karrieren als Selbständige. Die Gesellschaft bietet dabei keine unternehmensberaterischen Dienstleistungen an, soweit sich diese auf Werkleistungen beziehen (Erstellung von Businessplänen, banküblichen Kreditunterlagen, Marktrecherchen etc.), sondern zielt auf die Befähigung Jugendlicher, die für ihr berufliches Fortkommen erforderlichen Planungs- und Umsetzungsprozesse selbst zu gestalten. Hierzu zählt auch die Unterstützung und die Vergabe materieller Hilfen für Personen, die dem in § 53 AO genannten Personenkreis angehören. Diese Hilfen sollen ausschließlich der Entwicklung beruflicher Perspektiven innerhalb wie außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen dienen. - Jugendhilfe: z.B. Schülerclubs, Programme zur Förderung von Schulsozialarbeit - Entwicklungshilfe: z.B. Projekte zur Kinder- und Jugendhilfe in Entwicklungsländern - Völkerverständigung: z.B. trinationales Schülerclubprogramm, deutsch-polnisches Youth Bank Projekt. - Behindertenhilfe: Durch die Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen im Sinne des SGB IX (Teilhabe- und Förderbedarf). Die Gesellschaft unterstützt im Rahmen ihrer programmatischen Arbeit die Selbstwirksamkeit und Teilhabechancen der Zielgruppe, indem sie ihre Bedarfe ermittelt und darauf basierend Angebote für sie schafft. Beispielsprogramme: inklusive Arbeitswelt, Gemeinsam Klasse - Inklusion macht Schule, Think Big, UCount. c) Zuwendungen, die der Gesellschaft unter der Auflage zufließen, nicht die Mittel selbst, sondern nur die Erträge daraus zu verwenden, wachsen dem Gesellschaftsvermögen zu. d) Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH mit Sitz in Berlin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4) In der Umsetzung ihrer steuerbegünstigten Satzungszwecke wirkt die Gesellschaft mit ihren Tochtergesellschaften TU11 Verwaltungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 159506 B) und dynalog gmbh (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 158622B ) im Sinne des § 57 (3) AO planmäßig zusammen. Gegenstand des planmäßigen Zusammenwirkens sind insbesondere die folgenden, von den Tochtergesellschaften bezogenen Leistungen: a) TU11 Verwaltungsgesellschaft mbH: - Untervermietung von Büroräumen inklusive damit verbundener Verwaltungsaufgaben - Vermietung von Arbeitsplatzausstattung (u.a. Mobiliar) und technischer Infrastruktur (Hardware und Software) - Buchhaltung - Controlling - Personalmanagement - Fördermittelmanagement und verwaltung b) dynalog gmbh: - Pressearbeit - externe Kommunikation, wie z.B. die Erstellung von Publikationen, Prospekten, Newslettern oder Internetseiten - Öffentlichkeitsarbeit, wie z.B. die Gestaltung von Anzeigen und Bannern - Veranstaltungsmanagement jeweils im Auftrag der Gesellschaft. Die von den Tochtergesellschaften bezogenen Leistungen sind integrierter Bestandteil der Zweckverfolgung der Gesellschaft. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.12.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand). | a) 24.01.2023 Prof. Dr. Ries |
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