Der Verein wird gerichtlich und aussergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden allein; durch die zwei stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam oder jeden einzeln nur in Verbindung mit dem Schriftführer oder dem Schatzmeister. Der Vorstand darf Geschäfte bis zum Betrag von DM 1.000,00 pro Einzelfall ausführen. Im übrigen bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung des Vereinsausschusses. Bei Grundstücksangelegenheiten jeglicher Art beschließt der Vereinsausschuss. . .
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Maximilian Albrecht
Oberasbach
Vorstand
Martin Helmreich
Oberasbach
Vorstand
Walter Kohl
Oberasbach
Vorstand
Thomas Finger
Oberasbach
Vorstand
Rainer Lautenschlager
Fürth
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.11.1977 zuletzt geändert am 11.05.2001
Die Mitgliederversammlung vom 23.10.2009 hat die Aufnahme eines neuen § 4 (Vergütung für die Vereinstätigkeit) der Satzung beschlossen. Die Nummerierung der bisherigen §§ 4 ff hat sich dadurch geändert in §§ 5 ff.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.01.1978. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 141 ff SB;
Protokoll Bl. 127 ff SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.