Handelsregister · HRB 171386

Registerinformationen

Deutsche Investment Kapitalverwaltung AG · Amtsgericht Hamburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Deutsche Investment Kapitalverwaltung AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Hamburg
Geschäftsanschrift
Burchardstraße 24, 20095 Hamburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 171386
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Letzte Eintragung
21.01.2026
Abrufstand
11.02.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen. 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB; b) geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche ausschließlich in die nachfolgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland gern. § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, - Anteile oder Aktien an Gesellschaften gern. § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, soweit diese nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, - Anteile oder Aktien an geschlossenen Publikums-AlF gern. § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, soweit diese unmittelbar und mittelbar nur in die in diesem Absatz genannten Vermögensgegenstände investieren dürfen, - Anteile oder Aktien an geschlossenen Spezial-AlF gern. § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, soweit diese unmittelbar und mittelbar nur in die in diesem Absatz genannten Vermögensgegenstände investieren dürfen, - Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bankguthaben gern. § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, jedoch Wertpapiere lediglich in den in § 253 Abs. 1 Nr. 4 KAGB genannten Grenzen, - Derivate gern. § 261 Abs. 3 KAGB. Für geschlossene inländische Publikums-AlF gemäß §§ 261 ff. KAGB darf die Gesellschaft zusätzlich Gesellschafterdarlehen nach § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB gewähren. Für geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die Gesellschaft zusätzlich Darlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB gewähren c) Offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe h) und Buchstabe j) KAGB genannten Vermögensgegenstände. d) Allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB, unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe h) und Buchstabe j) KAGB genannten Vermögensgegenstände. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AlF, die mit den oben unter Absatz 2 genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum; b) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzmarktinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind; c) den Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen; d) sonstige Tätigkeiten, die mit den vorstehenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 7. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. 8. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Simon Graf

Halstenbek

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenvertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung;
Vorstand

Andreas Rakel

Hamburg

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenvertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung;
Prokurist(in)

Stephan Brüggemann

Hamburg

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitgliedmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Martin Ernst

Hemmoor

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitgliedmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Dennis Heidenreich

Hamburg

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitgliedmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Cigdem Yildirim Klippert

Berlin

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitgliedmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Jonathan Bähr

Kulmbach

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitgliedmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Torsten Himmelmann

Zeuthen

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitgliedmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Vorstand

Enver Büyükarslan

Berlin

vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung;

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
  • Fall 1
  • Eintragung Nr. 1 Spalte 5 vom 08.10.2021 auf Antrag berichtigt.
  • Fall 2
  • Fall 10
  • Fall 14

Satzung

  • Satzung vom 20.09.2021
  • Die Hauptversammlung vom 16.07.2024 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Aufsichtsrat) und 6 beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 03.11.2025 und vom 03.12.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere in dem § 5 (Vertretung).

Formwechsel

  • Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Deutsche Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH , Hamburg (AG Hamburg HRB 114296) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.09.2021.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.