Handelsregister · HRB 229264

Chronologischer Auszug

DEUTSCHE IMMOBILIEN KVG GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
DEUTSCHE IMMOBILIEN
BMMG GmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Walter-Benjamin-Platz 6, 10629
Berlin

c)
Die Verwaltung eigenen Vermögens und erlaubnisfreie Vorbereitungshandlungen zur Erlangung
der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Gesellschaft erbringt keine Dienstleistungen, die
nach dem Gesetz über Kreditwesen oder nach dem Kapitalanlagegesetzbuch erlaubnispflichtig
sind. Ebenso wenig erbringt die
Gesellschaft Dienstleistungen, die
einer nach § 34c Gewerbeordnung
erforderlichen Genehmigung bedarf
250.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Mundt, Florian Kim Arne,
*XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
11.03.2021
a)
10.05.2021
Berge
2a)
DEUTSCHE IMMOBILIEN
KVG GmbH

b)
Geschäftsanschrift:
Sächsische Straße 70, 10707 Berlin

c)
1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs
(KAGB). Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen
(kollektive Vermögensverwaltung).
2. Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind folgende inländische Investmentvermögen:
a) inländische Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff.
KAGB,
b) offene inländische Spezial-AIF
mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB sowie allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds
und Dach-Hedgefonds -, wenn für
Rechnung des AIF ausschließlich
die folgenden Vermögensgegenstände erworben werden dürfen:
i. Immobilien im Sinne des § 1
Abs. 19 Nr. 21 KAGB,
ii. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Sinne des §
1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB,
iii. Bankguthaben im Sinne des §
195 KAGB,
iv. Geldmarktinstrumente im Sinne des § 194 KAGB,
v. Investmentanteile im Sinne des
§ 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KAGB,
vi. Wertpapiere im Sinne des §
253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a)
KAGB,
vii. Wertpapiere im Sinne des §
253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. b), soweit ihr Wert einen Betrag von
5 Prozent des Wertes des Spezial-AIF nicht übersteigt,
viii. Aktien im Sinne des § 253
Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KAGB, soweit
ihr Wert einen Betrag von 5 Prozent des Wertes des Spezial-AIF
nicht übersteigt, und
ix. Derivate im Sinne des § 253
Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KAGB zu Absicherungszwecken;

c) geschlossene inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff.
KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285
ff. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld ausschließlich in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren dürfen:
i. Immobilien, einschließlich
Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m.
Abs. 2 Nr. 1 KAGB,
ii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3
KAGB, die ausschließlich die unter i. genannten Vermögensgegenstände sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an
solchen Gesellschaften erwerben
dürfen;
iii. Bankguthaben gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 195 KAGB,
iv. Geldmarktinstrumente gemäß
§ 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 194
KAGB,
v. Anteile oder Aktien an geschlossenen AIF gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, die in
Vermögensgegenstände nach diesem Absatz c) investieren,
vi. Wertpapiere im Sinne des §
261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 193
KAGB, jedoch nur in den in § 253
Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KAGB genannten Grenzen,
vii. Derivate zu Absicherungszwecken gemäß § 261 Abs. 3 KAGB.
Für Publikums-AIF darf die Gesellschaft Darlehen nach § 261
Abs. 1 Nr. 8 KAGB in Verbindung mit § 285 Abs. 3 S. 1, 3
KAGB vergeben.
Für geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die
Gesellschaft Darlehen nach § 285
Abs. 3 KAGB an Immobilien-Gesellschaften vergeben.
Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben
EU-AIF und ausländische AIF,
die den zuvor aufgeführten Investmentvermögen entsprechen und
die unter Berücksichtigung der
Anlagegrenzen ausschließlich in
die dort genannten Vermögensgegenstände investieren.
3. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen:
a) die Verwaltung einzelner nicht
in Finanzinstrumenten i.S.d. § 1
Abs. 11 des Kreditwesengesetzes
angelegter Vermögen für andere
mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und
Anlageberatung), jedoch nur insoweit, als sich diese Tätigkeit auf
Vermögensgegenstände bezieht,
die die Gesellschaft für eines der
vorgenannten Investmentvermögen erwerben dürfte;
b) den Vertrieb von Anteilen oder
Aktien an fremden Investmentvermögen,
c) sonstige Tätigkeiten, die mit
den vorstehenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen
unmittelbar verbunden sind.
4. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres
eigenen Vermögens erforderlich
sind.
5. Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der
Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche
die Gesellschaft selbst betreiben
darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch
die Rechtsform des Unternehmens
beschränkt ist.
6. Die Gesellschaft kann im Inund Ausland Zweigniederlassungen errichten.
7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht
betreiben.
b)
Geschäftsführer:
2.
Prof. Dr. Nack, Ulrich Robert Albert,
*XX.XX.XXXX, Königswinter

Geschäftsführer:
3.
Schwesig, Frank, *XX.XX.XXXX, Kellinghusen
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.03.2022
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand). Durch weiteren Beschluss
der Gesellschafterversammlung
vom 26.10.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma).
a)
01.12.2022
Thamm

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.