Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Je zwei der vorgenannten Vorstandsmitglieder sind befugt, den Verein gemeinsam zu vertreten. Rechtsgeschäfte des Vorstands mit einem Geschäftswert von mehr als 1.000,00 DEM sind nur wirksam, wenn die Zustimmung des Beirats schriftlich erteilt ist. Der Vorstand ist insoweit in seiner Vertretungsmacht beschränkt. Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von zweien seiner Mitglieder. Er beschließt einstimmig oder gemeinsam mit dem Beirat, wobei die Mehrheit der Mitglieder aus dem Vorstand und Beirat entscheidet.
Änderungsbeschluss: Blatt 50 - 52 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 19.01.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.06.2006.
Satzung
Satzung vom 27.11.1987 zuletzt geändert am 28.03.1998
Insolvenz
Die Mitgliederversammlung vom 23.09.2000 hat die Auflösung des Vereins beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.