Handelsregister · VR 5444

Chronologischer Auszug

DEUTSCHE GESELLSCHAFT ZUR FÖRDERUNG DER KULTUR · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
DEUTSCHE GESELLSCHAFT ZUR FÖRDERUNG
DER KULTUR

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem
Kassenwart (Kassierer) und dem Schriftführer (Sekretär).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Abschlüsse von Rechtsgeschäften, die den Verein mit
mehr als 2.000,00 DM belasten, bedürfen der Zustimmung des Vereinsausschusses. Für Grundstücksverträge
und Dienstverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Erster Vorsitzender:

1.
Pintsch, Norbert, Berlin

Zweiter Vorsitzender:

2.
Werner, André, Berlin

Schriftführer:

3.
Firoozan, Manootchehr, Berlin

Kassenwart:

4.
Aparicio-Pacheco, Billy, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 01.10.1976 und geändert am 01.04.1977.
a)
20.10.2006
Eckstein
b)
Satzung Bl.6-17
Beschluss Bl.21

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Zweiter Vorsitzender:
2. Werner, André

Nicht mehr Schriftführer:
3. Firoozan, Manootchehr

Nicht mehr Kassenwart:
4. Aparicio-Pacheco, Billy

zweiter Vorsitzender:
5.
Firoozan, Marco, *XX.XX.XXXX, Brieselang

Kassenwart:
6.
Kunzweiler, Frank, *XX.XX.XXXX, Berlin
Schriftführer:
7.
Stober, Michael, *XX.XX.XXXX, Nauen

Änderung zu Nr. 1:
Erster Vorsitzender:
Dr. Pintsch, Norbert, *XX.XX.XXXX, Nauen
a)
15.09.2022
Tritthart

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.