Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- Deutsche Gesellschaft für Wochenbettzeit gemeinnützige GmbH
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Sitz
- Gießen
- Geschäftsanschrift
- Zum Bahnhof 28 B, 35394 Gießen
Handelsregister · HRB 7413
Deutsche Gesellschaft für Wochenbettzeit gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Gießen
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschasft ist die Förderung der Bildung und Erziehung in allen familiären Bereichen und damit verbunden die Unterstützung von Frauen und Familien bei der Erziehung ihrer Kinder, insbesondere der Gesundheitserziehung und -vorsorge. 3. Die Förderung, Bildung und Integration von arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Frauen, von Frauen mit Migrationshintergrund und die Förderung der Rückkehr von Frauen in den Beruf nach Krankheit oder Unfall. 4. Die Gesellschaft betreibt eine Schule zur Ausbildung, Weiterbildung und Entwicklung von Familienlotsinnen/Mütterpflegerinnen, sie beauftragt wissenschaftliche Forschung im Bereich der pädagogischen Grundlagenforschung und psychosozialen Begleitung von Familien, gibt wissenschaftliche Publikationen zur Krisenbewältigung und zur Bewältigung von Schwangerschaft und frühem Wochenbett heraus, bietet und unterstützt Vortragstätigkeit und pädagogische Begleitung von Familienlotsinnen/Mütterpflegerinnen und verwandten Tätigkeiten. 5. Die Gesellschaft stellt Angebote im Bereich der Fortbildung für alle Berufe, die in und um die Geburtshilfe medizinisch, soziologisch und psychologisch tätig sind, bereit. 6. Die Gesellschaft kann Schülerinnen und Absolventinnen der betriebenen Schule als freie Mitarbeiter, geringfügig Beschäftigte oder Angestellte beschäftigen. Dazu kann die Gesellschaft als Leistungserbringer Vergütungsverträge mit Leistungsträgern der öffentlichen und privaten Gesundheitsfür- und -vorsorge schließen. 7. Die unter Punkt 6 genannten Beschäftigten können von der Gesellschaft anderen sozialen, pflegenden und in verwandten Bereichen tätigen Betrieben überlassen werden. Grundlage für die Überlassung sind die jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben.
Vertretung
Leitung und Vertretung
Gießen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenWeitere Registerangaben
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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