Handelsregister · VR 3198

Chronologischer Auszug

Deutsche Gesellschaft für intrakranielle Hypertension e.V. · Amtsgericht Siegburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsche Gesellschaft für intrakranielle Hypertension e.V.

b)
Bad Honnef
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

In den folgenden Angelegenheiten muss die Zustimmung
der Mitgliederversammlung erfolgen:

Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern, es sei denn,
dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung
einer Verbindlichkeit besteht; Entschädigungen von
Organmitgliedern und medizinischen Beiräten,
einmalige Rechtsakte und -geschäfte mit einem
Gegenstandswert von mehr als 1.000,-- EUR
Dauerschuldverhältnisse, wenn die Summe von
einmaligen und laufendenAusgaben, die bei vernünftiger
Würdigung zum Abschlusszeitpunkt vorhersehbar sind,
in einem Jahr der Laufzeit 1.000,-- EUR überschreiten
könnten,
Arbeitsverträge, Versicherungsverträge (ausgenommen
Pflichtversicherungsverträge), Beauftragung von
Rechtsanwälten,
Gesellschaftsverträge, Erwerb und Veräußerung von
Geschäftsanteilen, Begründung von Mitgliedschaften
und Beteiligungsverträge jeder Art,
Erteilung von Vollmachten, soweit sie nicht
Rechtsanwälte betreffen,
Einleitung von Rechtsstreitigkeiten vor dem
Schiedsgericht und vor staatlichen Gerichten und deren
Fortführung in weiteren Rechtszügen, soweit es sich
nicht um ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
handelt; gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche,
Aufnahme von Darlehen, Abgabe von Bürgschafts- und
Garantieerklärungen, Übernahme von
Fremdverpflichtungen, Abtretung von Forderungen,
Schulderlass, Schuldversprechen,
Schuldanerkenntnisse, Begründung sonstiger abstrakter
Schuldverpflichtungen,
Rechtsakte und -geschäfte soweit sie sich auf
Grundstücke oder Gebäude beziehen und
Annahme von Schenkungen und Zuwendungen, die mit
einer Verpflichtung belastet sind, sowie Annahme und
Ausschlagung von Vermächtnissen.
b)
Vorstand:
Linder, Jennifer, Bad Honnef, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Schweegmann, Mona, Gersten-Drope, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Seker, Rukiye, Velbert, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Strauß, Claudia, Hagenbüchach, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Linder, Andreas, Bad Honnef, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung wurde am 03.02.2013 errrichtet und durch Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 21.02.2013 in Art.11 (Mitgliederversammlung), Art.12 (Form
und Einberufung der Mitgliederversammlung) und Art. 14 (Vorstand) geändert.
a)
15.03.2013
Cramer

b)
Beschluss Blatt 17
der Akten

Satzung Blatt 25-32
der Akten
2a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

In den folgenden Angelegenheiten muss die Zustimmung
der Mitgliederversammlung erfolgen:

Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern, es sei denn,
dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung
einer Verbindlichkeit besteht; Entschädigungen von
Organmitgliedern und medizinischen Beiräten,
einmalige Rechtsakte und -geschäfte mit einem
Gegenstandswert von mehr als 1.000,-- EUR
Dauerschuldverhältnisse, wenn die Summe von
einmaligen und laufendenAusgaben, die bei vernünftiger
Würdigung zum Abschlusszeitpunkt vorhersehbar sind,
in einem Jahr der Laufzeit 1.000,-- EUR überschreiten
könnten,
Arbeitsverträge, Versicherungsverträge (ausgenommen
Pflichtversicherungsverträge), Beauftragung von
Rechtsanwälten,
Gesellschaftsverträge, Erwerb und Veräußerung von
Geschäftsanteilen, Begründung von Mitgliedschaften
und Beteiligungsverträge jeder Art,
Erteilung von Vollmachten, soweit sie nicht
Rechtsanwälte betreffen,
Einleitung von Rechtsstreitigkeiten vor dem
Schiedsgericht und vor staatlichen Gerichten und deren
Fortführung in weiteren Rechtszügen, soweit es sich
nicht um ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
handelt; gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche,
Aufnahme von Darlehen, Abgabe von Bürgschafts- und
Garantieerklärungen, Übernahme von
Fremdverpflichtungen, Abtretung von Forderungen,
Schulderlass, Schuldversprechen,
Schuldanerkenntnisse, Begründung sonstiger abstrakter
Schuldverpflichtungen,
Rechtsakte und -geschäfte soweit sie sich auf
Grundstücke oder Gebäude beziehen und
Annahme von Schenkungen und Zuwendungen, die mit
einer Verpflichtung belastet sind, sowie Annahme und
Ausschlagung von Vermächtnissen.

b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schweegmann, Mona, Gersten-Drope, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.10.2013 hat Änderungen der Satzung in Art. 11 Abs. 3
(Mitgliederversammlung) und Art. 14 Abs. 2 (Vorstand) beschlossen.
a)
31.10.2013
Hennes

b)
Beschluss Blatt 45-46 der Akten
3b)
Vorstand:
Zlatev, Katrin, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Seker, Rukiye, Velbert, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.01.2015 hat die Änderung der Satzung in Artikel 12
Absatz 1 (Form und Einberufung der Mitgliederversammlung) und Artikel 18 Absatz 1 Satz
2 und Absatz 10 (Schiedsordnung) sowie die Einfügung von Artikel 13a (Beschlussfassung
ohne Versammlung) beschlossen.
a)
02.03.2015
Lambertz

b)
Beschluss Blatt 76 ff. der Akten
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.12.2021 hat die Änderung der Satzung in Art. 14
(Vorstand) beschlossen.
a)
22.02.2022
Börsch

b)
Beschluss Bl. 88 - 89 d. A.
Satzung Umschlag Bl. 92 d. A.
5a)
von Amts wegen ergänzt:
Ist nur ein Vorstandsmitglied im Amt, so vertritt es die
Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder im
Amt, so vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder
gemeinschaftlich.
a)
23.02.2022
Börsch
6b)
Vorstand:
Mesemanoli, Konstantina, Nürnberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Strauß, Claudia, Hagenbüchach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Zlatev, Katrin, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
17.07.2023
Börsch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.