Handelsregister · VR 7473

Chronologischer Auszug

Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. · Amtsgericht Wiesbaden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.

b)
Wiesbaden
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden und bis zu zwei stellvertretenden
Vorsitzenden.
Der Vorsitzende vertritt einzeln. Die stellvertretenden
Vorsitzenden vertreten gemeinsam.

b)
Vorsitzender:
Dr. Siebert, Burkhard, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Halstenberg, Michael, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 27.02.1971, mehrfach geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main VR
6003) nach Wiesbaden beschlossen.
Außerdem wurden die §§ 4 (Mitgliedsbeiträge), 6 (Organe und sonstige Einrichtungen der
Gesellschaft), 7 (Mitgliederversammlung), 8 (Der Vorstand) und 14
(Datenschutz/Persönlichkeitsrechte) geändert.
a)
25.05.2022
Beer

b)
Anmeldeunterlagen elektronisch
vorhanden
2a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden,bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden
und dem Schatzmeister.
Der Vorsitzende vertritt einzeln. Die stellvertretenden
Vorsitzenden vertreten jeweils gemeinsam mit dem
Schatzmeister.

b)
Bestellt als
Schatzmeisterin:
Werner, Vanessa, Hockenheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2022 hat die Änderung der Satzung in § 8 Abs. 2
(der Vorstand) beschlossen.
a)
22.03.2023
Beer

b)
Anmeldungen, Beschluß und
Satzung elektronisch vorhanden

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.