Deutsche Gesellschaft für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (DGAVL) e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bonn
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 3403
Gericht
Amtsgericht Bonn
Letzte Eintragung
12.08.2025
Abrufstand
13.01.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Beisitzer sind jedoch nur gemeinsam mit dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden oder dem Sekretär zur Vertretung des Vereins berechtigt. Zur Vornahme von Verfügungen über die Konten des Vereins mit einem Geschäftswert von bis zu 500,00 EUR ist der Sekretär ohne die Mitwirkung eines weiteren Vorstandsmitglied berechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christiane Solte-Gresser
Saarbrücken
Vorstand
Winfried Eckel
Wiesbaden
Vorstand
Laura Vordermayer
Sulzbach/Saar
Vorstand
Alena Gwendolin Heinritz
Innsbruck
Vorstand
Franziska Rauh
Mainz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 14.06.1969 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.05.1999 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 08.06.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.05.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgaben der Gesellschaft), in § 3 (Mitgliedschaft), in § 6 (Mitgliederversammlung), in § 7 (Vorstand) sowie in § 8 (Rechnungsprüfer) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.08.1969 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.11.2004.
Satzung Blatt 193 der Akten
Beschluss Blatt 250-254 der Akten Satzung Blatt 255 der Akten
Beschluss Blatt 277-281 der Akte Satzung Blatt 282 der Akte
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.