Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Verwaltung von Beteiligungen im In- und Ausland. Die Gesellschaft erbringt umfassende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Finanzierung und Förderung von Bildung oder beruflicher Weiterentwicklung unter der Marke "Deutsche Bildung". Hierzu werden auch eigene Bildungsveranstaltungen konzipiert und angeboten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen, nicht jedoch Tätigkeiten nach § 34 c GewO sowie Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über das Kreditwesen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Anja Hofmann
Gelnhausen
einzelvertretungsberechtigt Vorstand
Erik Ingolf Carlo Spickschen
Berlin
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.04.2009
Die Hauptversammlung vom 29.07.2009 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 19.05.2011 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 41.666,00 EUR sowie die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 30.11.2015 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Hauptversammlung- Einberufung, Ort) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 30.01.2017 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachung) und § 9 (Aufsichtsrat: Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 20.05.2019 hat die Änderung des § 4 (Grundkapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 30.09.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital), § 5 (Aktien) und § 14 (Hauptversammlung/ Einberufung) beschlossen.
Der Vorstand hat am 01.11.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 01.11.2019 die Erhöhung des Grundkapitals um 3.325,00 EUR sowie die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 20.05.2019 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 23.497,00 EUR auf 118.488,00 EUR durchgeführt. Durch Beschlüsse des Aufsichtsrats vom 26.01.2023 und 09.02.2023 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert.
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 13
Fall 15
Fall 16
Fall 17
Fall 18
Fall 19
Fall 20
Fall 21
Fall 22
Fall 23
Fall 24
Fall 25
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.05.2019 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 19.05.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 30.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2019/I).
Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 20.05.2019 (Genehmigtes Kapital 2019/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 3.178,00 EUR.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.