Handelsregister · HRB 274003

Chronologischer Auszug

Deutsch-Türkischer Wirtschaftsrat gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.10.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsch-Türkischer Wirtschaftsrat gGmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Kurfürstendamm 224, 10719
Berlin

c)
Der Gegenstand des Unternehmens besteht in der Förderung
der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und der Türkei, insbesondere durch: die Förderung von
Wissenschaft und Forschung
(§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO); die Förderung von Kunst und Kultur
(§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO); die Förderung von Erziehung, Volksund Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52
Abs. 2 Nr. 7 AO); die Förderung
der internationalen Gesinnung,
der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur und der Völkerverständigung (§ 52 Abs. 2 Nr. 13
AO). Die genannten Satzungszwecke werden insbesondere
durch folgende Maßnahmen
verwirklicht: die Förderung von
Wissenschaft und Forschung
(§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), insbesondere in den Bereichen Wirtschafts-, Sozial-, Kultur- und
Technologiewissenschaften
sowie internationale Kooperation und nachhaltige Entwicklung. Die Forschungstätigkeit
umfasst: Wirtschafts- und Innovations-forschung: Untersuchung von Handels- und Investitionsströmen zwischen
Deutschland und der Türkei, Erforschung nachhaltiger wirtschaft-licher Entwicklung, Digitalisierung und Start-up-Förderung; Sozialwissenschaftliche Studien: Analysen zu Migration, Integration und gesellschaftlichem Wandel in beiden
Ländern; Technologie- und Umweltforschung: Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zu erneuerbaren Energien, Klimaschutz, Smart Cities und nachhaltiger Mobilität; Kulturwissenschaftliche Forschung: Studien zu interkulturellen Einflüssen, sprachlicher und historischer Vernetzung sowie gesellschaftlichem Zusammenleben;
Förderung von wissenschaftlichen Kooperationen: durch
Vernetzung von Universitäten, Forschungsinstituten und
Think-Tanks aus beiden Ländern; Vergabe von Forschungsstipendien und Preisen zur Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten; Veröffentlichung
von Forschungsergebnissen
in Form von Studien, Berichten
und Fachpublikationen; Durchführung von wissenschaftlichen Tagungen, Konferenzen
und Workshops zum Wissensaustausch und zur Vernetzung
von Forschenden. Die Förderung von Kunst und Kultur (§
52 Abs. 2 Nr. 5 AO), insbesondere durch: Unterstützung von
künstlerischen und kulturellen
Projekten, die den interkulturellen Dialog zwischen Deutschland und der Türkei stärken.
Dazu gehören: Bildende Kunst:
Organisation von Aus-stellungen, Kunstwettbewerben und
Künstler-residenzen für Malerei, Skulptur, Fotografie und
digitale Kunst; Darstellende
Kunst: Förderung von Theater-, Tanz- und Musikprojekten, die sich mit gesellschaftlichen und kulturellen Themen
beider Länder auseinandersetzen; Literatur und Film: Unterstützung von Schriftstellern,
Dichtern und Filmemachern
durch Lesungen, Publikationen und Filmfestivals mit interkulturellem Schwerpunkt;
Traditionelles und zeitgenössisches Kunsthandwerk: Erhalt
und Weiterentwicklung traditioneller Kunstformen wie Kalligrafie, Keramik, Teppichknüpferei oder Goldschmiedekunst
in Verbindung mit modernen
Techniken; Durchführung von
interkulturellen Kunst- und Kulturveranstaltungen in Form von
Festivals, Workshops, Symposien und Diskussionsrunden;
Vernetzung von Künstlern und
Kulturschaffenden durch internationale Kooperationen, Austauschprogramme und Plattformen zur künstlerischen Zusammenarbeit; Digitale und hybride Kunstförderung durch
Online-Kunstausstellungen, interaktive Kulturplattformen und
audiovisuelle Medienformate;
Kooperation mit Museen, Kulturinstituten und gemeinnützigen Organisationen zur Präsentation und Archivierung kultureller Werke. Die Förderung
von Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2
Nr. 7 AO), insbesondere durch:
Planung und Durchführung von
nationalen und internationalen
Seminaren, Kongressen und
Konferenzen in Kooperation
mit Unternehmen, Verbänden,
Regierungen, politischen Parteien sowie öffentlichen und
gemeinnützigen privaten Institutionen; Einrichtung von Informationsplattformen und Vermittlungszentren für den Austausch von Fachkräften; die
Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz
auf allen Gebieten der Kultur
und der Völkerverständigung
(§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO), insbesondere durch: Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten
und politischen Einrichtungen
zur Stärkung des interkulturellen Verständnisses; nichtwirtschaftliche Kooperation mit
öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und gemeinnützigen
Körperschaften mit vergleichbaren Zielen; Förderung bilateraler Investitionen im Sinne
des Gemeinwohls durch Vernetzung von Unternehmern, Institutionen und Politikern auf
Kongressen und Fachveranstaltungen sowie über elektronische Informationsplattformen. Diese Zwecke erfolgen im Sinne des § 52 Abs. 2
AO. Die Tätigkeit des Unternehmens ist selbstlos und dient
ausschließlich und unmittelbar dem Gemeinwohl. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Gesellschaft werden nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet. Die
Gesellschafter erhalten keine
Gewinnanteile und auch keine
sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Gesellschaft. Die
Gesellschaft verwendet ihre
Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Colak, Caner, *XX.XX.XXXX, Istanbul

mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten

Geschäftsführer:
2.
Sen, Ahmet Baser, *XX.XX.XXXX,
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
1.
Cuvalci, Ibrahim Baris,
*XX.XX.XXXX, Istanbul/Türkei

Einzelprokura
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
17.01.2025 mit Änderung vom
03.04.2025 in § 1 (Firma) und §
2 (Gegenstand)
a)
08.04.2025
Hertz-Eichenrode
2b)
Die Eintragung zu Nr. 2 ist von
Amts wegen wie folgt berichtigt:
Geschäftsführer:
Sen, Ahmet Basar, *XX.XX.XXXX,
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
a)
24.04.2025
Hertz-Eichenrode

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.