Handelsregister · VR 5661

Chronologischer Auszug

Deutsch-Tamilischer Sport- und Sprachentwicklungsverein e. V. · Amtsgericht Münster

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsch-Tamilischer Sprachentwicklungsverein e. V.

b)
Münster
a)
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem
Kassierer.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
1. Vorsitzender:
Paramananthan, Subramaniam, Münster, *XX.XX.XXXX
Kassiererin:
Kramer, Marlen, Münster, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 01.10.2016.
Die Mitgiederversammlung hat am 20.12.2016 Änderungen der Satzung in § 4
(Mitgliedschaft) und § 11 (Mitgliedsbeiträge) unter Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
24.01.2017
Gerstgarbe

b)
Änderungsbeschluss Bl. 17 d.A.;

aktuelle Fassung der Satzung Bl.
12-14 d. A.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 10
(Auflösungsbestimmung) beschlossen.
a)
30.06.2017
Ahlers-Zumhasch

b)
Beschluss Bl. 24 d.A.;
vom Vorstand eingereichter
Wortlaut der Satzung Bl. 25-27
d.A.
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.07.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Gemeinnützigkeit) beschlossen.
a)
21.08.2017
Ahlers-Zumhasch

b)
Beschluss Bl. 33 d. A.;
vom Vorstand eingereichter
Wortlaut der Satzung Bl. 34-36
d. A.
4a)
Deutsch-Tamilischer Sport- und Sprachentwicklungsverein e. V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.05.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit
ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. Desweiteren wurde die Änderung
der Satzung in § 2 (Zweck und Gemeinnützigkeit) geändert.
a)
03.08.2018
Janke

b)
Beschluss Bl. 44 d. A.
Satzung Bl. 41 - 41 d. A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.