Handelsregister · VR 6510

Chronologischer Auszug

Deutsch-Russischer Kunst- und Kulturverein KOLOBOK e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kulturverein Russischsprechenden KOLOBOK e.V.

b)
Stuttgart
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem
Stellvertreter und dem Kassier, je
einzelvertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte mit einem
Geschäftswert über 300 DM sind für den Verein nur
verbindlich, wenn die Zustimmung von mindestens zwei
Vorstandsmitgliedern vorliegt. Der Vorsitzende ist
berechtigt, Rechtsgeschäfte bis zu einem Geschäftswert
von 1.000,00 DM allein abzuschließen. Der Vorstand ist
beschlußfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder
anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die
Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die
des Stellvertreterns.

b)
Vorsitzende:
Berg, Valentina, geb. Bruschko, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Stellvertreterin:
Berg, Irina, Murr, *XX.XX.XXXX
Kassierer:
Staroselska, Iryna, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 01.03.2000
a)
21.09.2005
Brenner

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
21.09.2005.
Tag der ersten Eintragung:
11.09.2000
Satzung:
Sonderband
Blatt 2
2a)
Name geändert; nun:
Deutsch-Russischer Kunst- und Kulturverein KOLOBOK e.V.
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem
Stellvertreter und dem Kassier, je
einzelvertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte mit einem
Geschäftswert über 300.-- EUR sind für den Verein nur
verbindlich, wenn die Zustimmung von mindestens zwei
Vorstandsmitgliedern vorliegt. Der Vorsitzende ist
berechtigt, Rechtsgeschäfte bis zu einem Geschäftswert
von 1.000,-- EUR allein abzuschließen. Der Vorstand ist
beschlußfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder
anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die
Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die
des Stellvertreterns.

b)
Bestellt als
Kassiererin:
Riedel, Olga, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassierer:
Staroselska, Iryna, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2005 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
24.03.2006
Roth

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 6
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem
Stellvertreter, dem Kassier und den geschäftsführenden
Jugendvorstand (mindestens drei Personnen).

Der Vorsitzende, der Stellvertreter, der Kassier und der
Jugendleiter sind je einzelvertretungsberechtigt.
Jedes weitere Vorstandsmitglied vertritt zusammen mit
dem Vorsitzenden oder dem Stellvertreter.

b)
Bestellt als
Jugendleiter:
Berg, Anton, Remseck am Neckar, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Jugendvorstand, 1 Stellvertreter:
Modan, Patrick, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Jugendvorstand, 2 Stellvertreter:
Belikov, Jana, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 07.10.2017 hat die Änderung von § 8 (Einberufung der
Mitgliederversammlung) und § 17 (Die Vereinsauflösung) beschlossen.
a)
01.03.2018
Michaelis

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 12

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.