Handelsregister · VR 6510
Chronologischer Auszug
Deutsch-Russischer Kunst- und Kulturverein KOLOBOK e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Kulturverein Russischsprechenden KOLOBOK e.V. b) Stuttgart | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassier, je einzelvertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 300 DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern vorliegt. Der Vorsitzende ist berechtigt, Rechtsgeschäfte bis zu einem Geschäftswert von 1.000,00 DM allein abzuschließen. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des Stellvertreterns. b) Vorsitzende: Berg, Valentina, geb. Bruschko, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Stellvertreterin: Berg, Irina, Murr, *XX.XX.XXXX Kassierer: Staroselska, Iryna, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 01.03.2000 | a) 21.09.2005 Brenner b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.09.2005. Tag der ersten Eintragung: 11.09.2000 Satzung: Sonderband Blatt 2 |
| 2 | a) Name geändert; nun: Deutsch-Russischer Kunst- und Kulturverein KOLOBOK e.V. | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassier, je einzelvertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 300.-- EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern vorliegt. Der Vorsitzende ist berechtigt, Rechtsgeschäfte bis zu einem Geschäftswert von 1.000,-- EUR allein abzuschließen. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des Stellvertreterns. b) Bestellt als Kassiererin: Riedel, Olga, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kassierer: Staroselska, Iryna, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2005 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 24.03.2006 Roth b) Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 6 |
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassier und den geschäftsführenden Jugendvorstand (mindestens drei Personnen). Der Vorsitzende, der Stellvertreter, der Kassier und der Jugendleiter sind je einzelvertretungsberechtigt. Jedes weitere Vorstandsmitglied vertritt zusammen mit dem Vorsitzenden oder dem Stellvertreter. b) Bestellt als Jugendleiter: Berg, Anton, Remseck am Neckar, *XX.XX.XXXX Bestellt als Jugendvorstand, 1 Stellvertreter: Modan, Patrick, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Bestellt als Jugendvorstand, 2 Stellvertreter: Belikov, Jana, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 07.10.2017 hat die Änderung von § 8 (Einberufung der Mitgliederversammlung) und § 17 (Die Vereinsauflösung) beschlossen. | a) 01.03.2018 Michaelis b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 12 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.